Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.46
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Zweck die gegenseitige Einräumung von Nutzungsrechten sowie eine adäquate
Aufteilung der zukünftig entstehenden Betriebskosten dieser Liftanlage ist.
Die Kontrollabteilung nahm in diesem Kontext eine stichprobenartige Einsicht sowohl in die Eingangs- als auch in die Ausgangsrechnungen der Investor GmbH für
die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2016 vor. Im Zuge dieser Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass mehrere Rechnungen, die inhaltlich diesem Aufzug zuordnen sind, von der Investor GmbH bezahlt wurden. Zum Großteil wurden diese Fakturen auch der hierfür ersatzpflichtigen TLT weiterverrechnet und von dieser beglichen. Auffallend war hingegen, dass sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 die
Kontrollabteilung keinen Eingang von der TLT für zwei von der Investor GmbH bezahlten Rechnungen in Höhe von brutto € 695,34 bzw. € 156,66 auf dem hierfür
maßgebenden Sachkonto „480020 – Sonstige Erträge 20 %“ verifizieren konnte.
Die Kontrollabteilung empfahl aus diesem Grunde, zu prüfen, ob jene von der
SOWI – Investor – Bauträger GmbH im Zusammenhang mit dem Behindertenlift getätigten Aufwendungen (bspw. Instandhaltungs- oder Reparaturkosten) der TLT entsprechend der schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung vom 17.11.2005 zur
Gänze weiterverrechnet wurden. Gegebenenfalls regte die Kontrollabteilung an, mit
der TLT Kontakt aufzunehmen und sich um eine allfällige Vergütung dieser unberücksichtigten Betriebskosten zu bemühen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Investor GmbH zu, die betreffende Position zu prüfen bzw. eine Weiterverrechnung an die TLT in die Wege zu
leiten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 wurde in diesem Zusammenhang von
Seiten der Geschäftsführung mitgeteilt, dass diese nicht weiter verrechneten Kosten
aus den Jahren 2015 und 2016 für die Liftwartung im Zuge der diesjährigen Weiterverrechnung der Jahreswartung nachverrechnet werden.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2018 übermittelte die Geschäftsführung der Kontrollabteilung als Nachweis der Weiterverrechnung der seinerzeit bezahlten Aufwendungen für die Liftwartung eine an die TLT ausgestellte Ausgangsrechnung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2018
(Bericht vom 28.05.2018)
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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III an das Stift Wilten im Betrag von € 1.600,00. Die Zahlung bezog sich
auf eine Rechnung vom 24.01.2018, mittels welcher vom Stift der „Fischerei-Entschädigungsbetrag für die Schneerampe am Inn“ für das Jahr 2018 eingefordert
worden ist.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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