Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.47

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Auf Rückfrage des Vertreters der Kontrollabteilung beim zuständigen Vorstand des
Amtes für Straßenbetrieb informierte dieser inhaltlich darüber, dass diese Auszahlung an das Stift als Entschädigung für seine bestehenden Fischereirechte im Zusammenhang mit der bewilligten Einbringung von Räumschnee durch die Stadt
Innsbruck in den Inn vereinbart sei. Eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Stift Wilten bestehe nicht; vielmehr ginge die gehandhabte Abrechnungsgepflogenheit auf eine bereits seit langen Jahren bestehende
(mündliche) Übereinkunft zurück.
Die Kontrollabteilung vertrat aus grundsätzlichen Überlegungen (Dokumentation,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit) den Standpunkt, dass im Besonderen längerfristige Leistungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck mittels schriftlicher Verträge dokumentiert werden sollten. Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, eine schriftliche Dokumentation der hier beschriebenen bestehenden Leistungsbeziehung zwischen Stift Wilten und Stadt Innsbruck in Erwägung zu ziehen.
Die betroffene Dienststelle befürwortete im damaligen Anhörungsverfahren eine
schriftliche Dokumentation. Weiters wurde angekündigt, mit der Verwaltung des Stiftes Kontakt aufzunehmen, um die Eckpunkte einer diesbezüglichen Vereinbarung
zu diskutieren.
Erneut dazu befragt informierte der Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb darüber,
dass mit dem Stift Wilten bereits Kontakt aufgenommen worden sei. Derzeit werde
geprüft, ob bzw. inwieweit es auf Grund der Auflagen der maßgeblichen Bescheide
sinnvoll und zweckmäßig ist, diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

48

Von der Kontrollabteilung geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV über den Betrag von (brutto)
€ 28.131,78, mit der die für den Monat Feber 2018 geltende Mietzins-, Betriebs-,
und Heizkostenvorschreibung der IIG KG für das Sonderpädagogische Zentrum
(SPZ) Hutterweg 1a (Schule am Inn) beglichen worden ist.
Dieser Mietzinsvorschreibung der IIG KG an die Stadt Innsbruck liegt ein im Mai
2014 allseits unterfertigter Mietvertrag zugrunde. Das Mietverhältnis begann am
01.09.2014 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des monatlichen Mietzinses ist in Pkt. III dieses Mietvertrages wie folgt bestimmt:

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

34