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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.48

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Der vorläufige Hauptmietzins wurde ausgehend von seinerzeit geschätzten Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten von netto € 11.931.918,95 berechnet. Auf der
Grundlage der geltenden umsatzsteuerlichen Bestimmungen ist der (vorläufige) monatliche Hauptmietzins mit 1,5 % dieser geschätzten Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten festgelegt worden. Den Formulierungen des Mietvertrages folgend war
nach Vorliegen der Endabrechnung eine (rückwirkende) Anpassung an die tatsächlich (end-)abgerechneten Kosten vereinbart.
Die weiteren Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der Schulneubau am
21.11.2017 endabgerechnet worden ist. Daraus leiteten sich die für die endgültige
Höhe des Hauptmietzinses maßgeblichen Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten mit
netto € 11.784.794,07 ab. Eine Anpassung des Hauptmietzinses ist bis zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung Anfang März 2018 noch nicht
vorgenommen worden; dies war gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen der IIG KG ab April 2018 beabsichtigt.
Der neue monatliche AfA-Mietzins (1,5 % der endabgerechneten Herstellungskosten) beläuft sich auf netto € 14.730,99. Im Vergleich zu der vorläufigen Höhe des
Hauptmietzinses (€ 14.914,90) bedeutete das eine monatliche Differenz zu Gunsten
der Stadt Innsbruck in Höhe von netto € 183,91. Für die Zeit seit Mietvertragsbeginn
ergibt sich eine Gutschrift im Ausmaß von netto € 7.908,02.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, den Vollzug der neuen Vorschreibung ab 01.04.2018 sowie des Gutschriftbetrages für die Zeit von 09/2014 bis 03/2018 im Auge zu behalten und mit den von
der Kontrollabteilung dargestellten Werten abzugleichen. In der dazu seinerzeit abgegebenen Stellungnahme bestätigte die zuständige Dienststelle nach Prüfung der
Mietzinsvorschreibungen der Monate April und Mai 2018 die von der Kontrollabteilung dokumentierten Beträge.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau konnte sich die Kontrollabteilung
durch Einsichtnahme in die Buchungsgrundlagen von den angepassten Vorschreibungen sowie dem berücksichtigten Gutschriftsbetrag überzeugen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die weiterführende Prüfung der Kontrollabteilung in Richtung der Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen bezüglich das SPZ Hutterweg 1 a (Schule am Inn) der
Jahre seit Mietvertragsbeginn zeigte, dass der Stadt Innsbruck im Zuge der Jahresabrechnung 2015 ein Gesamtbetrag von brutto € 56.265,09 bzw. für das Jahr 2016
ein Gesamtbetrag von brutto € 40.449,90 gutgeschrieben worden ist. Trotz dieser
im Vergleich zu den während des Jahres von der Stadt zu leistenden Akontozahlungen (brutto € 122.806,80 für das Jahr 2016) aus betraglicher Sicht hohen Gutschriften erfolgte seitens der IIG KG bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt keine Anpassung der unterjährigen Akontozahlungen für Betriebs- und Heizkosten.
Für den Fall, dass sich im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das
Jahr 2017 ein ähnlich hoher Gutschriftsbetrag wie in den Vorjahren ergeben sollte,
empfahl die Kontrollabteilung, bei der IIG KG eine Reduzierung der unterjährig zu
leistenden Akontozahlungen zu reklamieren.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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