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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.75

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Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen der Erstellung des Voranschlages und
dessen Abwicklung sowie allfälligen Unsicherheitsfaktoren, die jeder Budgeterstellung zu Grunde liegen, kommt es durchwegs sowohl zu Einnahmen- als auch Ausgabenabweichungen.
Da die Einnahmen aus der Verrechnung von Gemeindeabdeckungsbeiträgen in den
letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind und sohin die prognostizierten
Budgetwerte regelmäßig überschritten wurden, regte die Kontrollabteilung im Sinne
der allgemein gültigen Haushaltsgrundsätze an, künftig die Präliminarien den tatsächlichen Gegebenheiten anzugleichen.
Das Referat Städtische Musikschule werde der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprechen und beim nächsten Voranschlag die nötige Angleichung vornehmen.
Die Fachdienststelle teilte im Zuge der Follow up – Einschau 2018 mit, dass der
Budgetansatz für das Jahr 2019 entsprechend den vereinnahmten Gemeindeabdeckungsbeiträgen angepasst und erhöht wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Des Weiteren war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang der offenkundige Anstieg der betreffenden Einnahmen vom Jahr 2015 (€ 6.028,00) auf das
Jahr 2016 (€ 43.566,00) um mehr als € 37.538,00 auffallend. Im Zuge der Durchsicht der übermittelten Prüfunterlagen – auswärtige Schülerlisten der Jahre 2014 bis
2017 – stellte die Kontrollabteilung fest, dass von Seiten des Referates Städtische
Musikschule keine periodenreine Vorschreibung der betreffenden Gemeindeabgangsdeckungsbeiträge an die jeweiligen Wohnsitzgemeinden für die einzelnen Finanzjahre 2015 und 2016 erfolgte. So wurden im Jahr 2015 ausschließlich die Beiträge für das Sommersemester angeordnet und im nachfolgenden Jahr 2016 neben
den beiden Schulsemestern (Sommer und Winter) zusätzlich das Wintersemester
aus dem Vorjahr.
Im Rahmen ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung des Weiteren fest, dass
die gesamten Kostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden für das gesamte vergangene Wintersemester 2015/2016 (erst) im darauffolgenden Finanzjahr 2016 angeordnet wurden.
Die für das Sommersemester 2016 errechneten Gemeindeabdeckungsbeiträge
von insgesamt € 13.152,00 hat die geprüfte Dienststelle wiederum mit zeitlicher Verzögerung im April 2016 über die hierfür eingerichtete Haushaltstelle
2/320210+817101 – Musikschule, Kostenbeiträge von Gemeinden angewiesen. Die
Beiträge für das jeweilige Wintersemester 2016/2017 in Höhe von € 16.988,00 wurden mehrere Monate später Anfang Dezember des Jahres 2016 zur Anordnung gebracht.
Außerdem war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen ersichtlich,
dass rd. 13,2 % bzw. € 5.754,00 von den gesamten Vorschreibungen von Gemeindeabdeckungsbeiträgen an die betreffenden Wohnsitzgemeinden der auswärtigen
Musikschüler im Jahr 2016 noch ausständig waren.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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