Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.76
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Eine Einschau in den vorläufigen Rechnungsabschluss des Jahres 2017
zeigte, dass die offenen Forderungen aus den Einnahmen bezüglich Gemeindeabdeckungsbeiträge gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen sind und zum Prüfungszeitpunkt (Stichtag 06.03.2018) ca. 30,19 % oder € 12.549,00 betrugen.
Die Kontrollabteilung anerkannte den Umstand, dass mit Einführung der Weiterverrechnung eines allfälligen Gemeindeabdeckungsbeitrages im Jahre 2014 ein erhöhter Verwaltungsaufwand (bspw. Anschreiben der Gemeinden, Berechnung der
Kopfquote, Vorschreibung des Gemeindeabdeckungsbeitrages, uvm.) durch das
zuständige Musikbüro zu bewerkstelligen ist. Dennoch empfahl die Kontrollabteilung, im Sinne der Budgetwahrheit und Transparenz erhöhtes Augenmerk auf eine
möglichst zeitnahe und periodengerechte Vorschreibung der errechneten Kostenbeiträge von Gemeinden zu legen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die geprüfte Dienststelle mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung zu tragen.
Hierzu teilte die Musikschule der Stadt Innsbruck im Zuge der Follow up – Einschau
2018 mit, dass die Vorschreibung des Gemeindeabdeckungsbeitrages für das WS
2018/2019 trotz hohem Verwaltungsaufwand entsprechend der Empfehlung der
Kontrollabteilung zeitnah erfolgte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Des Weiteren nahm die Kontrollabteilung eine Überprüfung der gemäß StS-Beschluss vom 23.04.2014 verbindlichen Vorschreibung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages für außerhalb von Innsbruck wohnhafte Musikschüler vor. Im Rahmen der
Sichtung der von der Musikschule übermittelten Schülerliste (Stand: 06.03.2018)
stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei einer Vielzahl von Musikschülern, die nach
dem Wintersemester 2014/2015 in die städtische Musikschule inskribierten, kein
dementsprechender Gemeindeabdeckungsbeitrag der betreffenden Wohnsitzgemeinde von Seite der geprüften Dienststelle vorgeschrieben wurde.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte der Musikschuldirektor mit, dass nur jenen
Wohnsitzgemeinden von auswärtigen Schülern, die in einem Hauptfach (Instrumentalfach) gemäß Statut der Musikschule der Stadt Innsbruck für elementare, mittlere
und höhere Musikerziehung unterrichtet werden, ein Gemeindeabdeckungsbeitrag
vorgeschrieben wird. Folglich wird in den Unterrichtsfächern Elementare Ausbildung
(bspw. Musikalische Früherziehung oder Singschule), Ensemblespiel sowie bei Besuch eines Kurses oder einer Studienvorbereitungsklasse kein zusätzliches Entgelt
als Betriebsbeitrag von den Wohnsitzgemeinden eingehoben.
Ferner konstatierte die Kontrollabteilung im Zuge der Durchsicht obiger Schülerliste
bei zwei Personen, die bereits das 24. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Innsbruck haben, dass kein Gemeindeabdeckungsbeitrag berechnet und vorgeschrieben wurde. Auf die diesbezügliche Anfrage der Kontrollabteilung berichtete der Musikschuldirektor, dass beide Schüler zum Zeitpunkt der Anmeldung an der städtischen Musikschule ihre Wohnadresse im Stadtgebiet
Innsbruck hatten und dies auch mittels lokalen Melderegister von der zuständigen
Sachbearbeiterin des Musikbüros überprüft wurde.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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