Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.96
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Korrespondierend mit den Bestimmungen der VRV 1997 bezüglich Inhalt und Gliederung der Haushaltsrechnung empfahl die Kontrollabteilung, in diesem Kontext
eine Prüfung hinsichtlich der Abbildung eines schließlichen Kassenrestes betreffend
Abgangsdeckung für das Jahr 2017 sowie künftig mehr Bedacht auf eine der Höhe
nach entsprechende Dokumentation der schließlichen Kassenreste auf der in Rede
stehenden Haushaltsstelle zu nehmen.
In der Stellungnahme wurde die Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung
zugesichert.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2018 berichtete die MA IV, dass der
jährliche, städtische Budgetzuschuss für das Jahr 2018 periodengerecht und in einem Betrag an den Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck überwiesen wurde und
folglich kein Kassenrest auf dem betreffenden Sachkonto ausgewiesen wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für den Prüfungszeitraum 2015 bis 2017 wies der Gestellungsbetrieb der Stadt
Innsbruck auf Basis des jeweiligen Anordnungssolls im Rechnungsjahr 2017 gegenüber den Vorjahren einen beachtlichen Abgang in Höhe von € -3.771.100,00 aus.
Die Kontrollabteilung zeigte sich hinsichtlich des obigen Abganges konsterniert,
da zum erforderlichen Haushaltsausgleich für das Jahr 2017 ein gegenüber
dem Vorjahr erhöhter Ausgleichsbetrag von insgesamt € 6.830.014,70 (2016:
€ 1.910.540,36) berechnet und auf dem Sachkonto 2/899500+823000 Zinsen verbucht wurde.
Weder aus den zur Verfügung gestellten Prüfunterlagen noch auf diesbezügliche
Nachfrage beim Leiter des Gestellungsbetriebes konnte der Kontrollabteilung ein
nachvollziehbares Berechnungsschema für diesen erhöhten Ausgleichsbetrag von
€ 6.830.014,70 übermittelt werden.
Eine betreffende Nachschau bzw. Nachberechnung der Kontrollabteilung hinsichtlich des obengenannten Ausgleichsbetrages im Jahr 2017 zeigte, dass eine Verflechtung von mehreren Faktoren zu dieser auffälligen Ausgleichsposition von
€ 6.830.014,70 führte.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung zeichneten vor allem drei kamerale
(Fehl-)Buchungen maßgeblich für diesen erhöhten Ausgleichsbetrag verantwortlich:
Tilgung Handverlag („Startkapital“)
€
1.233.485,99
Teilauflösung Handverlag („Veranlagung“)
€
676.431,13
städtischer Budgetzuschuss 2017
€
2.768.000,00
Aus Sicht der Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung im Allgemeinen ein möglichst getreues Bild der Ertragslage und Finanzlage zu vermitteln. Außerdem sind
die Einnahmen und Ausgaben des Gestellungsbetriebes gemäß den betreffenden
Bestimmungen der VRV 1997 in der Haushaltsrechnung ordnungsgemäß auszuweisen.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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