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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.97

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Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an zu prüfen, ob zum einen die kamerale Buchführung sowie deren buchmäßiger Ausweis in der Jahresrechnung 2017
des Gestellungsbetriebes entsprechend den diesbezüglichen Normen der VRV
1997 erfolgte und eine allfällige Korrektur in Abstimmung mit dem Amt für Rechnungswesen vorzunehmen. Zum anderen empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig
eine schriftliche Dokumentation der Berechnung des zum Haushaltsausgleich erforderlichen Ausgleichsbetrages aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz durchzuführen und diesen Betrag auf Plausibilität zu beurteilen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte der Leiter des Gestellungsbetriebes mit, in
Zukunft mit dem Amt für Rechnungswesen bei Erstellung der Jahresrechnung im
Sinne obiger Empfehlung Rücksprache zu halten. Indes sei eine eigene Dokumentation zur Berechnung des buchhalterischen Ausgleichsbetrages nach Ansicht der
betroffenen Dienststelle nicht notwendig, da dies aus der vorläufigen Jahresrechnung des Gestellungsbetriebes hervorgehe.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2018 wurde von der MA IV mitgeteilt,
dass die von der Kontrollabteilung angeregte Abstimmung mit dem Amt für Rechnungswesen im Zuge der Abschlussarbeiten der Jahresrechnung 2018 stattfinden
werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck überwies in den Finanzjahren 2015 bis
2017 einen Verwaltungskostenbeitrag von insgesamt € 43.512,37 (2017:
€ 15.362,72, 2016: € 14.642,78 und 2015: € 13.506,87) für die von der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG ausgeführte Personalverrechnung.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG führt aufgrund des seinerzeitigen Stadtsenatsbeschlusses vom 08.07.2003 die Lohn- und Gehaltsverrechnung der aktiven
städtischen Mitarbeiter, die der IKB AG nach den Bestimmungen des Zuweisungsgesetzes und des Personalübereinkommens zugewiesen sind, durch.
Über eine einstige Anregung der städtischen Kontrollabteilung, das diesbezügliche
Entgelt zu valorisieren, wurde im Jahr 2011 zwischen den beiden Vertretern der
MA IV – dem Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft und dem
Referatsleiter des Gestellungsbetriebes – und dem Leiter der Personalabteilung der
IKB AG über die weitere Durchführung der Personalverrechnung für den Gestellungsbetrieb neu verhandelt.
Das Vertragsverhältnis begann am 01.01.2012 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das betreffende Entgelt für die Durchführung der Lohn- und Gehaltsverrechnung wurde mit netto € 7,00 pro Mitarbeiterstammsatz und Monat vereinbart.
Zudem wurde eine Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 2005 (VPI) festgeschrieben, wobei als Ausgangsbasis der Wertindikator des Oktobers 2005 dient
und eine Anpassung jeweils zum 01.01. des Folgejahres durchzuführen ist.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass bei der von der Statistik Austria
veröffentlichten Indexreihe (VPI 2005) die monatlichen Werte erst ab dem Jahr 2006
aufgelistet sind (bspw. Juli 2006: 101,6).

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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