Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.98
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Außerdem erwähnte die Kontrollabteilung, dass auf dem angenommenen schriftlichen Angebot der IKB AG bezüglich Durchführung der Personalverrechnung der
vereinbarte Wertindikator Oktober 2005 durch Oktober 2011 manuell ersetzt wurde.
Eine Nachberechnung des wertgesicherten Entgeltes pro Mitarbeiterstammsatz auf
Basis Oktober 2011 durch die Kontrollabteilung ergab für die Prüfjahre 2016 und
2017 gegenüber den quartalsmäßigen Abrechnungen der IKB AG geringfügige Divergenzen. Im Zuge der Einschau in die betreffenden Rechnungslegungen bezüglich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der IKB AG stellte die Kontrollabteilung
fest, dass ein vom Angebot abweichender Wertindikator (Oktober 2010) für die jährlichen Wertanpassungen zum 1.1. des Folgejahres verwendet wurde.
Im Sinne der Rechtsicherheit regte die Kontrollabteilung eine Überprüfung der vereinbarten Wertsicherung, insbesondere den Wertindikator als Ausgangsbasis, an
und empfahl weiters, sich gegebenenfalls um eine eindeutige Präzisierung der für
die Valorisierung des vertraglichen Verrechnungsentgeltes erforderlichen Ausgangsbasis zu bemühen.
Hierzu teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass sie der Empfehlung nachkommen
und mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG diesbezüglich Kontakt aufnehmen
werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 teilte die MA IV mit, dass der Schreibfehler im Angebot zur Durchführung der Personalverrechnung vom 20.06.2011 im
Einvernehmen mit dem Leiter des Gestellungsbetriebes behoben wurde. Es wurde
als Ausgangsbasis Oktober 2010 anstatt Oktober 2005 bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Jahr 2016 hat der Gestellungsbetrieb nochmals ein aus dem seinerzeitigen Veranlagungsbetrag (€ 3.124.931,87) geführtes Festgeldkonto im Betrag von
€ 2.040.095,62 aufgelöst und der Stadt Innsbruck dann als zweite Tranche zur Tilgung des Handverlages überwiesen. Die entsprechende buchhalterische (kamerale) Verbuchung dieses Rückerstattungsbetrages erfolgte allerdings über das
Sachkonto 370000 IKB – Erlöse Aktienverkauf (Pensionsabdeckung), welches im
Allgemeinen die zweckgebundenen Veranlagungen des Regional- und Straßenbahnprojektes und der Pensionsrückdeckungen des Gestellungsbetriebes abbildet.
Des Weiteren beanstandete die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang die
Höhe dieses Rückzahlungsbetrages, weil infolgedessen der Gestellungsbetrieb
mehr als das anfänglich von der Stadt Innsbruck erhaltene Kapital zur steueroptimierten Veranlagung von € 3.124.931,87 zurückbezahlte.
Betrag in €
Text
3.124.931,87
Summe zur steueroptimierten Veranlagung im GESB
-1.457.420,00
1. Tranche – Tilgung des Handverlages
-2.040.095,62
2. Tranche – Tilgung des Handverlages
-372.583,75
Überzahlung
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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