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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.99

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Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass auch dieses aufgelöste Festgeldkonto ebenfalls aus den stetigen Wiederveranlagungen des einstigen
im Jahr 2000 dem Gestellungsbetrieb bis auf Widerruf übertragenen Betrages von
€ 3.124.931,87 entstammte.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung konterkarierte diese Vorgehensweise das
gesamthafte „Gestellungsbetriebskonstrukt“ einer steueroptimalen Veranlagung,
welches besagt, dass die erwirtschafteten (steuerfreien) Früchte (bspw. Zinserträge) im Gestellungsbetrieb verbleiben müssen und nur das eingebrachte Kapital
von der Stadt entnommen werden darf.
Die Kontrollabteilung empfahl dem zuständigen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, diesbezüglich zur Hintanhaltung etwaiger steuerlicher Nachteile eine Rückzahlung dieses über das Kapital hinausgehenden Betrages von € 372.583,75 an
den Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck in Erwägung zu ziehen.
Hierzu teilte das Amt für Gestellungsbetreib der Kontrollabteilung mit, dass die Abteilungsleitung der MA IV eine diesbezügliche Prüfung vornehme werde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2018 informierte die MA IV, dass die gegenständliche Empfehlung in die Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes
der Stadt Innsbruck für die kommenden Jahre mitaufgenommen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Jahr 2017 hat der Gestellungsbetrieb in Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen (Amt für Rechnungswesen und Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) die dritte und letzte Teilzahlung in Höhe von € 1.233.485,89 zur unbedingten
Abdeckung des städtischen Handverlages getätigt.
Um die notwendige Liquidität (Geldmittel) bezüglich obiger Handverlagsrückführung
bereitstellen zu können, hat der Gestellungsbetrieb den in Rede stehenden Teilbetrag von € 1.233.485,89 von einem Termingeldkonto, welchem ausschließlich
zweckgebundene Geldmittel für die Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zugeordnet sind, zurückbezahlt. Die betreffende Zahlung wurde über das in der voranschlagsunwirksamen Gebarung hierfür geführte Sachkonto 370000 IKB – Erlöse Aktienverkauf (Pensionsabdeckung) getätigt.
Zudem hat der Leiter des Gestellungsbetriebes neben dieser Zahlungsbuchung ergänzend noch eine weitere buchhalterische (kamerale) Buchung betreffend Tilgung
Handverlag in derselben Betragshöhe von € 1.233.485,99 sowohl auf dem Sachkonto 368000 Verrkto. Stadt Innsbruck („Startkapital“) als auch auf dem Sachkonto
823000 Zinsen – getätigt. Die Kontrollabteilung merkte in diesem Zusammenhang
ergänzend an, dass sich gegenüber der obigen dritten Teilzahlung eine geringfügige
Differenz von € 0,10 ergab.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung zum in der voranschlagsunwirksamen Gebarung ausgewiesenen Sachkonto 368000 Verrkto. Stadt Innsbruck („Startkapital“)
fest, dass durch diese Buchungsgepflogenheit auf dem in Rede stehenden Sachkonto somit noch ein (buchhalterischer) Zahlungsrückstand in Höhe von
€ 372.583,85 dargestellt wird.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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