Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.127
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung die Realisierung der Empfehlung durch die beispielhafte Vorlage von zwei Werkverträgen
nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
79
Im Rahmen ihrer Prüfung nahm die Kontrollabteilung auch eine Einschau hinsichtlich der Abbildung des Referates in der städtischen Kostenrechnung vor. Bei der
Prüfung, mit welchem prozentualen Anteil je Kostenträger die Umlegung der Personalkosten der Referatsbediensteten auf die einzelnen Kostenträger erfolgte, ortete die Kontrollabteilung in zwei Fällen Klärungs- bzw. Korrekturbedarf. Die Personalkosten einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin, welche im Bereich des Goldenen Dachls arbeitet(e), wurden aufgrund der dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV gemeldeten Personalressourcenverteilung auf den beiden Kostenträgern der Stadtbücherei (ebenfalls ein Referat
des Amtes für Kultur der MA V) erfasst. Als Folge daraus wurden die diesbezüglichen Personalkosten in der städtischen Jahresrechnung auch nicht über den
UA 340100 – Goldenes Dachl sondern über den UA 273010 – Stadtbücherei abgewickelt. Zudem wurden die Personalkosten einer geringfügig beschäftigten Mitarbeiterin, welche ebenso im Bereich des Goldenen Dachls arbeitet(e) der Kostenstelle „Referatsleitung Stadtarchiv/Stadtmuseum“ zugeordnet. Nach Meinung der
Kontrollabteilung müssten diese Personalkosten korrekterweise einerseits im
UA 340100 – Goldenes Dachl und andererseits auf dem Kostenträger 5150061 –
Goldenes Dachl erfasst werden. Die Kontrollabteilung empfahl, in Kooperation mit
dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV in
den aufgezeigten Punkten eine Bereinigung herbeizuführen. Im ursprünglichen
Anhörungsverfahren informierte die geprüfte Dienststelle darüber, dass die richtige
Zuordnung der Personalkosten der beiden Mitarbeiterinnen bereits in die Wege
geleitet worden sei.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2013 teilte der Leiter des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum der MA V mit, dass die Korrekturen bereits vorgenommen worden wären. Diese Aussage war anhand einer entsprechenden Auswertung des
Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV vom
30.01.2014 nachweisbar, wonach ab dem Jahr 2014 die von der Kontrollabteilung
angeregten Änderungen umgesetzt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
80
Die Räumlichkeiten des ehemaligen Kindergartens Sadrach im Objekt Hofwaldweg
14 im Ausmaß von 191,50 m² dienen dem Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum seit
dem Jahr 2009 als Lager bzw. Depot (vorwiegend Bilder- und Plakatdepot). Die
Mieträume stehen im Eigentum einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft. Die
Vertragsgrundlage bilden der zwischen der Vermieterin und der Stadt Innsbruck
abgeschlossene Mietvertrag vom 18.11.1968 sowie ein mit 31.01.1980 datierter
Vertragszusatz. Infolge der Einstellung des Kindergartenbetriebes im Jahr 2007
schlug die IISG, welche den Mietgegenstand für die Stadt Innsbruck verwaltet, vor,
das bestehende Mietverhältnis aufzukündigen. Aufgrund räumlichen Bedarfes des
Stadtarchivs/Stadtmuseums kam es letztlich zu keiner Kündigung und besteht dieses Mietverhältnis seither unter dem Verwendungszweck „Archiv“ für das Stadtarchiv/Stadtmuseum weiter. Bei ihrer Prüfung zeigte sich die Kontrollabteilung darü-
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
57