Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.128
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
ber verwundert, dass eine Mietzinsbelastung für den Mietgegenstand Hofwaldweg
14 auf den dem Referat zugeordneten Unterabschnitten bzw. Voranschlagsposten
in den Jahren 2011 und 2012 nicht aufschien. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass die Miet- und Betriebskosten dieses Objektes von der IISG im
Wege der jährlichen so genannten „Geschäftsbesorgungsabrechnung“ an die
Stadt Innsbruck weiterverrechnet werden. Offenbar in der nicht mehr zutreffenden
Annahme des Betriebes eines Kindergartens an diesem Standort wurden die Mietund Betriebskosten von der IISG der Stadt Innsbruck im Rahmen des Bereiches
Kindergärten und Schülerhorte verrechnet. In weiterer Folge wurden die im Jahr
2011 auf die Räumlichkeiten im Objekt Hofwaldweg 14 entfallenden Gesamtkosten
in Höhe von netto € 17.435,92 vom zuständigen Sachbearbeiter des Referates
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling des Amtes für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV auf dem Unterabschnitt 240000 – Kindergärten erfasst bzw.
verbucht. Somit schienen diese Kosten in der städtischen KLR auf den Kostenträgern des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum nicht auf. Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, in Kooperation mit
der IISG künftig eine korrekte Zuordnung der Miet- und Betriebskosten der erwähnten Räumlichkeiten im Objekt Hofwaldweg 14 auf dem Unterabschnitt
361010 – Stadtarchiv sicherzustellen. Bereits im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die MA IV zu, die Miet- und Betriebskosten des Objektes Hofwaldweg 14
ab der Abrechnung für das Jahr 2013 dem UA 361010 – Stadtarchiv zuzuordnen.
Diese Zusage wurde von der MA IV anlässlich der Follow up – Einschau 2013 erneuert. Von der Umsetzung konnte sich die Kontrollabteilung durch Einsichtnahme
in die städtische Buchhaltung selbst überzeugen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
81
Der monatliche Hauptmietzins belief sich gem. Mietvertrag vom 18.11.1968 ursprünglich auf einen Betrag von netto ATS 4.450,00 (€ 323,39 bzw. € 1,69 pro m²).
Das seinerzeit auf 10 Jahre befristet bis 31.12.1978 abgeschlossene Mietverhältnis wurde mit Zusatzvereinbarung vom 31.01.1980 auf unbestimmte Zeit verlängert. Darüber hinaus wurde der monatliche Hauptmietzins einerseits auf einen Betrag von netto ATS 6.000,00 (€ 436,04 bzw. € 2,28 pro m²) erhöht. Andererseits
wurde Wertbeständigkeit nach dem VPI 1976 mit Ausgangsbasis November 1979
vereinbart. Im Jahr 2011 wurde von der Vermieterin bis September 2011 ein monatlicher Hauptmietzins in Höhe von netto € 1.000,05 vorgeschrieben. Ab
01.10.2011 gelangte bis September 2012 ein monatlicher Hauptmietzins im Ausmaß von netto € 1.030,48 zur Vorschreibung. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt
belief sich die monatliche Hauptmietzinsvorschreibung ab 01.10.2012 auf einen
Betrag von netto € 1.052,44. Eine Verifizierung der von der Vermieterin in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführten Valorisierungen ergab, dass nach Meinung der
Kontrollabteilung die Mietzinse betraglich ein wenig zu hoch vorgeschrieben worden sind. Ausgehend von dem für November 1979 geltenden Indexwert des VPI
1976 von 115,0 und dem für die Berechnung der Wertanpassung im Jahr 2011
verwendeten Wert des Monats Juli 2011 von 267,5 hätte sich lt. Berechnung der
Kontrollabteilung ein korrekt valorisierter monatlicher Hauptmietzins in Höhe von
netto € 1.014,26 ergeben. Die tatsächliche Vorschreibung der Vermieterin lag somit um einen Betrag von monatlich netto € 16,22 bzw. jährlich netto € 194,64 höher. Ebenso verhielt es sich mit der zum Stichtag November 2012 durchgeführten
Wertanpassung (VPI 1976 für Juli 2012 lag bei 273,2; korrekt valorisierter monatlicher Hauptmietzins somit bei netto € 1.035,87; mtl. Netto € 16,57 zu hoch bzw.
jährlich netto € 198,84 zu hoch). Die Kontrollabteilung empfahl dem budgetär für
die Mietzinse zuständigen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, in
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
58