Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.129
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Kooperation mit der dieses Objekt für die Stadt Innsbruck als Mieterin verwaltenden IISG bei der Vermieterin um eine Abklärung und gegebenenfalls Richtigstellung der Mietzinsvalorisierung bemüht zu sein. In ihrer damals abgegebenen Stellungnahme kündigte die MA IV an, die Valorisierung des Mietzinses in Zusammenwirken mit der IISG zu überarbeiten.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 holte die Kontrollabteilung Erkundigungen
zum Fortgang in dieser Angelegenheit ein. Dabei stellte sie fest, dass durch die
Bemühungen des bei der IISG zuständigen Bereichsleiters Finanzbuchhaltung
einerseits von der Vermieterin eine Richtigstellung des Mietzinses ab März 2014
zugesagt worden ist. Andererseits konnte auf Drängen der IISG eine Refundierung
der seit Oktober 2010 zu viel bezahlten Beträge erreicht werden. Den Berechnungen der Vermieterin zufolge beläuft sich der Rückerstattungsbetrag auf eine Höhe
von netto € 666,54 (bzw. brutto € 799,84).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.3 Bericht über die stichprobenartige Prüfung
der Gestion des Amtes für Sport
82
Die Kontrollabteilung hat eine stichprobenartige Prüfung der Gestion des Amtes für
Sport vorgenommen und hierüber mit Datum 18.09.2013, Zl. KA-02182/2013,
einen Bericht erstellt.
83
Zur haushaltsmäßigen Abwicklung hat die Kontrollabteilung ausgeführt, dass die
Gebarung des Sportamtes über sechs, (teilweise) vorsteuerabzugsberechtigte UA
abgewickelt wird. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Vorsteuerabzugsschlüssel für die auf dem UA „Wintersportanlagen“ anfallenden
Sachausgaben aktuell mit 100 % sowie für jene auf dem UA „Sportamt“ mit 16 %
festgelegt ist. Laut Auskunft des Leiters des Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung habe man dabei die verschiedenen Einsatzbereiche
des 16-köpfigen Platzwartteams mit den darauf entfallenden Arbeitskapazitäten
verknüpft, wobei die für die Ermittlung des Schlüssels für den Vorsteuerabzug
maßgeblichen Parameter im Oktober 2009 zwischen der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung und der betroffenen Fachdienststelle bestimmt worden seien. Eine schriftliche Dokumentation hierüber sei allerdings nicht
(mehr) existent.
Im Hinblick auf eine allfällige Betriebsprüfung durch das Finanzamt Innsbruck
empfahl die Kontrollabteilung, die dem gegenwärtigen Vorsteuerschlüssel zugrunde liegenden Kriterien zu evaluieren, auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und das
Ergebnis schriftlich aufzuzeichnen.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Sportamt zu, sich mit der MA IV in Verbindung zu setzen und um eine Erledigung der Angelegenheit bemüht zu sein.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 hat die MA V – Amt für Sport mitgeteilt, dass die Unterlagen zur 16 %-Aufteilung vom Sportamt dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung übergeben worden seien und somit
dort nun schriftlich aufliegen würden. Zur ausgesprochenen Empfehlung, die dem
gegenwärtigen Vorsteuerschlüssel zugrunde liegenden Kriterien im Hinblick auf
eine allfällige Betriebsprüfung zu evaluieren, wurde dagegen eingewandt, dass im
Juni 2013 eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt Innsbruck stattgefunden ha-
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
59