Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.132

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rainer, Besucher des Tivoli-Stadions, der Kletterhalle, des Fitnesscenters usw. sollen zukünftig der Parkplatzordnung einschließlich Tarifregelung unterliegen. Die
Muster der Parkplatz- und Gebührenordnung seien im Juni 2013 erstellt und mit
der MA I rechtlich abgeklärt worden. Bezüglich der Inbetriebnahme der Schrankenanlage hätten mehrere Gespräche mit den Hauptnutzern zuletzt Ende Juni
2013 stattgefunden. Seitens der Herstellerfirma würde im August/September eine
technische Letztüberprüfung der Anlage vorgenommen werden. Die Parkplatzordnung samt Tariftabelle sollte im September 2013 dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend die Schrankenanlage in Betrieb genommen
werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 wurde in diesem Zusammenhang berichtet, dass sowohl eine entsprechende Parkplatzordnung erstellt, als auch die
Parkplatztarife festgelegt worden seien, welche im Rahmen entsprechender Vorlagen mit Beschlüssen des Stadtsenates vom 08.10.2013 und des Gemeinderates
vom 24.10.2013 umgesetzt worden seien. Der Betrieb sei bereits mit 02. November 2013 gestartet worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die von der Stadtgemeinde Innsbruck mit 01.01.2007 von der IIG & Co KG in
Bestand genommene Sportanlage Fennerareal wurde der monatliche Nettomietzins mit € 58,51 festgelegt. Er entsprach damit der Afa-Miete auf Basis der in der
MA IV lt. Kostenkartei mit € 46,8 Tsd. hinterlegten Anschaffungskosten des Sportplatzes.
Beginnend mit Jänner 2010 wurde die Afa-Miete bzw. der Nettomietzins von
€ 58,51 auf € 207,27 pro Monat angehoben. Berechnungsgrundlage bildete nunmehr ein bei der IIG & Co KG erfasster (Teil-)Wert in der Höhe von € 165,8 Tsd.
Diesen Betrag konnte die Kontrollabteilung nicht verifizieren; nach den ihr vorliegenden Aufzeichnungen belief sich der Restbuchwert des Objektes zum
31.12.2006 nämlich nur auf € 21,1 Tsd.
Es wurde empfohlen, die Differenz zwischen den der Mietzinsberechnung lt. Mietvertrag zugrunde liegenden und den seit Jänner 2010 als Basis für den Mietzins
herangezogenen Herstellungskosten zu hinterfragen.
Das Amt für Sport sagte in der Stellungnahme eine Klärung der Angelegenheit zu.
Hierauf Bezug nehmend wurde der Kontrollabteilung als Reaktion zur Follow up –
Einschau 2013 mitgeteilt, dass im Rahmen einer Großbetriebsprüfung der IIG
durch das Finanzamt im Sommer 2013 sämtliche Mieten für Bestandverhältnisse
mit der Stadt Innsbruck überprüft worden seien. Dabei sei festgestellt worden,
dass das alte Sportplatzgebäude im Zuge der Errichtung der Gebäudecontainer
abgerissen wurde und damit die Vorschreibung einer Afa-Miete für den Gebäudealtbestand am Fennerareal obsolet geworden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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