Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.134
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Da sich im Zuge der 2010 erfolgten Umstellung der Berechnungsbasis für die AfaMiete von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf den Teilwert zum Einbringungszeitpunkt herausgestellt hat, dass der Sportplatz bereits auf den Erinnerungseuro abgeschrieben und dadurch die Vorschreibung einer Afa-Miete nicht
mehr möglich war, hat die IIG & Co KG aus den bei ihr dokumentierten Restbuchwerten und Nutzflächen der übrigen Sportplätze einen Mittelwert für das Objekt
Beselesportplatz von € 533,6 Tsd. errechnet. In diesem Rahmen unberücksichtigt
blieben die Baukosten für den Neubau in der Wiesengasse. Auf der Grundlage
obigen (Teil-)Wertes gelangt seit 01.01.2010 ein monatlicher Nettomietzins von
€ 667,05 zur Vorschreibung.
Als Novum erschien der Kontrollabteilung die Tatsache, dass der nunmehr für den
Beselesportplatz geltende Teilwert um rd. ein Viertel höher veranschlagt ist, als
sich die ursprünglichen Anschaffungskosten (€ 421,3 Tsd.) beliefen. Dieser Umstand war auch darauf zurückzuführen, dass die bei den Sportplätzen Reichenau,
Hötting West und Fennerareal angesetzten Restbuch- bzw. Teilwerte zum Teil erheblich mit jenen, nach Meinung der Kontrollabteilung maßgeblichen, Werten divergierten.
Die Kontrollabteilung empfahl, bei den IIG eine Korrektur des für die Mietzinsbildung maßgeblichen Teilwertes zu monieren.
Im ursprünglichen Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Sport an, um eine
Erledigung im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung bemüht zu sein.
Die Follow up – Einschau zu diesem Punkt hat ergeben, dass seitens der IIG eine
Neuberechnung vorgenommen worden ist. In diesem Rahmen hat sich nun, unter
Berücksichtigung der auf dem dortigen Areal realisierten Neubauten, eine Reduzierung der Afa-Miete um insgesamt € 403,72 netto monatlich ergeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Beginnend mit 01.08.2002 hat die Stadtgemeinde diverse Räumlichkeiten des
Garderobengebäudes vertraglich den Vereinen „SK Wilten“ und „FC Veldidena“
zur Führung einer Kantine überlassen. Als monatlicher (Netto-)Mietzins des vorerst
auf zwei Jahre abgeschlossenen Mietverhältnisses wurde pro Verein ein Betrag
von € 100,00, zzgl. der Betriebskosten im Sinne des MRG vereinbart. Außerdem
wurde eine Werterhaltung des Hauptmietzinses vorgesehen.
In der Zwischenzeit ist das Mietverhältnis zweimal, zuletzt mittels Zusatzvereinbarung vom 03.07. bzw. 10.07.2009 um fünf Jahre, somit bis zum 31.07.2014 verlängert worden, wobei sämtliche Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrages
aufrecht geblieben sind.
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass der Indexwert
seit Beginn des Mietverhältnisses zwar um 23,7 % gestiegen, eine Wertanpassung
des Mietzinses jedoch erstmalig im Februar 2013 geltend gemacht worden ist.
Außerdem sind den beiden Vereinen nie Betriebskosten angelastet worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Mietzins künftig vertragskonform vorzuschreiben.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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