Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.135
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Das Sportamt gab im Anhörungsverfahren bekannt, die Sache gemeinsam mit den
IIG und der MA IV zu erledigen.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung
berichtet, dass die Klärung der Abrechnung der Kantinenräumlichkeiten für das
Frühjahr 2014 terminisiert worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zusätzlich sind den beiden Vereinen im Jahr 1998 weitere Räumlichkeiten (Garderoben, Waschräume, WC etc.) überlassen worden, worüber Prekariumsverträge
ausgefertigt worden sind. Der Anerkennungszins wurde mit € 72,67 jährlich festgelegt, zusätzlich sollen die Betriebskosten (Strom und Wärme) nach Verbrauch lt.
Zählerstand am Jahresende verrechnet werden. In diesem Zusammenhang wurde
festgestellt, dass lt. Bestandnehmerbuchhaltung der IIG & Co KG aktuell nur mehr
eine Vorschreibung, nämlich an den „FC Veldidena“ ergeht, während jene, den
„SK Wilten“ betreffend, mit Jahresende 2007 eingestellt worden ist.
Da die Gründe hiefür nicht dokumentiert sind, empfahl die Kontrollabteilung eine
Klärung des Sachverhaltes.
Das Amt für Sport verwies diesbezüglich in der Stellungnahme auf das geplante
Inkrafttreten neuer Prekariumsvereinbarungen ab 01.01.2014.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 teilte das Amt für Sport mit, dass per
01.01.2014 mit beiden Vereinen eine neue Vereinbarung abgeschlossen worden
sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zum Anerkennungszins und zu den Betriebskosten wurde festgestellt, dass beide
Positionen im Rahmen der Vorschreibung für das Jahr 2010 mit der Begründung,
dass die Stadtgemeinde bei den Sportplätzen nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt ist, um die in den Beträgen enthaltene USt nach unten korrigiert worden sind.
Abgesehen davon, dass die Prekariumsvereinbarung offen lässt, ob der Anerkennungszins brutto oder netto zu verstehen ist, wurde sodann fälschlicherweise zu
der sich ergebenden Betragssumme die USt. wieder dazugerechnet. Weiters war
zu bemerken, dass die Betriebskosten nicht nach tatsächlichem Verbrauch lt. Zählerablesung, sondern in Ermangelung einer geeigneten Verbrauchserfassung und
in Anlehnung an den Inhalt anderer Prekariumsvereinbarungen in Form einer Jahrespauschale abgerechnet worden sind. Abweichend davon ist diese Pauschale
aber nicht wertgesichert und wird seit dem Jahr 2010 in unveränderter Höhe vorgeschrieben.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Vorschreibung des Anerkennungszinses richtigzustellen.
Zum geschilderten Sachverhalt hat das Sportamt im Anhörungsverfahren ebenfalls
auf neue Vereinbarungen, welche spätestens mit Jahresbeginn 2014 wirksam
werden sollen, verwiesen.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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