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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.136

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Auch diesbezüglich stützte sich das Sportamt auf die neu abgeschlossenen Prekariumsvereinbarungen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

96

Der von der Stadtgemeinde Innsbruck als Bestandnehmerin der Sportanlage
Reichenau anfänglich zu leistende monatliche Mietzins, welcher in Form der
1 ½ %igen Afa-Miete auf Basis der Anschaffungskosten (lt. Kostenkarte der MA IV
€ 819,0 Tsd.) festgesetzt worden war, betrug € 1.023,74 (netto). Die Anschaffungskosten für den im Jahr 2005 hergestellten Kunstrasen des Trainingsplatzes
(€ 153,0 Tsd.) sind damals nicht berücksichtigt worden.
Nachdem im Jahr 2010 die Berechnung der Afa-Miete von den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten auf den Teilwert umgestellt worden ist, floss in die Berechnung des Hauptmietzinses nun auch der Teilwert des Kunstrasens zum Ausgliederungszeitpunkt mit ein. Der Hauptmietzins wird nun seit 01.01.2010 mit monatlich € 413,06 (netto) vorgeschrieben, was einer 1 ½ %igen Afa-Miete von einem
betragsmäßigen Restbuchwert in Höhe von € 330,4 Tsd. entspricht. In den der
Kontrollabteilung vorliegenden Unterlagen ist der Restbuchwert dagegen mit
€ 300,4 Tsd. ausgewiesen, weswegen eine Klärung der Differenz angeregt wurde.
In der Stellungnahme sicherte dies das Amt für Sport zu.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde mitgeteilt, dass laut Auskunft
der IIG bei der Übernahme der Restbuchwerte ein Tippfehler passiert sei. Auf der
Basis des korrekten Restbuchwertes habe sich nunmehr eine Reduzierung der
Afa-Miete um € 37,50 netto pro Monat (€ 375,56 statt € 413,06) ergeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

97

Das Buffet des Sportplatzes wurde von der IISG im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt an den Heimverein auf die Dauer von 10 Jahren verpachtet.
Das Pachtverhältnis hat am 01.08.2007 begonnen.
Als Pachtzins wurde ein monatlicher Betrag in Höhe von € 500,00 zzgl. einer monatlichen Betriebs- und Heizkostenpauschale von € 100,00 – beide Komponenten
wertgesichert – vertraglich vereinbart. Da der vorgesehene Indexwert bis zum Prüfungszeitpunkt bereits um 13,9 % angestiegen, eine Wertanpassung bis dato jedoch nicht vorgenommen worden war, empfahl die Kontrollabteilung, dieser Vertragsbestimmung nachzukommen.
Dazu gab das Sportamt im Rahmen der Stellungnahme bekannt, sich diesbezüglich mit den IIG und der MA I in Verbindung setzen zu wollen.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

66