Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.46
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Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Zur tatsächlichen Berichtigung: Ein Lkw unter
3,5 Tonnen ist kein Lkw.
(StR Wanker: Doch! Das gibt es. Das steht
dann so in der Zulassung.)
GR Mag. Stoll: Die Intention war folgende:
Bis dato konnten große Lkw (laienhaft ausgedrückt) zufahren. Mein Zugang war der,
dass der klassische Verteilerverkehr mit
3,5-Tonnen-Lkw stattfindet - mit einem
Sprinter zum Beispiel. Natürlich fahren da
auch 7,5-Tonnen-Lkw hin, aber der Verteilerverkehr frequentiert den Frachtenbahnhof
mehrmals am Tag. Es geht also nicht nur
um die Belieferung, sondern auch um die
Ausführung der Verteilung.
Verkehrstechnisch zeigt sich folgendes Bild:
Die ArbeitnehmerInnen fahren in der Früh
hin. Es gibt bei der Kreuzung drei Spuren.
Steht vielleicht ein langer Sattelzug da und
dahinter reihen sich alle ArbeitnehmerInnen
ein, dann wird die Autoschlange bis zurück
zur Brücke reichen. Ich weiß nicht, wie das
funktionieren soll. Die schlauen Einheimischen werden in der Früh nicht die Amraser
Straße stadteinwärts fahren, sondern gleich
über die Olympiabrücke und den Hauptbahnhof ausweichen. Dann hat man dieses
Problem nicht.
Die FahrerInnen der Sprinter kommen aber
von woanders. Sie werden die Amraser
Straße entlang fahren. Dann sehen sie das
Schild "Abbiegemöglichkeit nur für Lkw über
7,5 Tonnen". Sie merken, sie dürfen da also
nicht links einbiegen. Also fahren sie weiter,
über den Hauptbahnhof, dann die Salurner
Straße entlang zum Bozner Platz und retour
über die Meinhardstraße.
Diese Leute fahren also im Kreis. Wer hier
wohnt oder arbeitet, dem kann man aber
schon zumuten, zu wissen, wie man am
schnellsten hinkommt. Das war mein Zugang. Wenn man beobachtet, wer in Tirol
die Waren verteilt, dann ist das nicht der
Sattelzug, sondern der kleine Lkw.
GR Haager: Eine Verständnisfrage. Betrifft
das Eisenbahnrecht die Zufahrt zum Frachtenbahnhof oder das Umkehren auf den
Straßenbahnschienen?
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Den UTurn, er ist nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen genehmigt worden.
GR-Sitzung 27.03.2014
GR Haager: Wegen der Straßenbahn?
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Nein.
Wenn man da den ganzen Straßenverkehr
abbiegen lässt, dann ist die komplette Kreuzung im Stau, nicht nur die Straßenbahn.
Die Kreuzung ist sehr komplex und es würde dann alles stehen.
GR Haager: Aber bei einer ampelgeregelten Kreuzung darf man einen U-Turn machen, außer es ist explizit verboten. Man
kann dort laut Straßenverkehrsordnung
(StVO) umkehren, es sei denn, es ist anders beschildert. Wenn also jemand umkehrt und in den Frachtenbahnhof einfährt…
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Die Ampel wird für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen
nicht freigeschaltet.
GR Haager: Das wollte ich wissen. Danke.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, GRin Moser, PIRAT und Tiroler Seniorenbund; 17 Stimmen):
Der von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrags
an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
(GR Grünbacher: Für uns gilt der Antrag als
überholt. Nicht dass dann, wenn wir in Kürze auch einen Antrag zu diesem Thema
einbringen, jemand protestiert, dass wir jetzt
dagegen gestimmt haben.)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dann lasse
ich noch inhaltlich abstimmen. Damit das im
Protokoll festgehalten werden kann, sage
ich dazu, dass ich den Antrag als überholt
ansehe. Ich gehe auch davon aus, dass es
bald einen weiteren Antrag dazu geben
wird. Ähnliche Anträge werden uns im Lauf
der Zeit noch begleiten.
Daher rege ich an, dass man im Ausschuss
für Umwelt, Mobilität und Verkehr die Fachleute des Stadtmagistrats einlädt, die den
rechtlichen Hintergrund erläutern können.
Sie können Auskunft über die zugrunde
liegenden Bescheide geben.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Wenn
der Antrag an den Ausschuss für Umwelt,
Mobilität und Verkehr weitergeleitet wird,
dann möchte ich ihn hier zurückziehen.
Der von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
sowie Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 27.02.2014 eingebrach-