Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 04-April.pdf
- S.105
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Die Schnellmanngasse ist bei weitem eine der breiteren Straßen in Arzl. Es gibt im Stadtteil Arzl genug enge Gassen, in denen die Autos geparkt werden und der Verkehr sich regelt. In diesen Gassen ist es
allerdings notwendig, dass man langsam fährt. Nur auf Grund einer
einzelnen privaten Person habe ich bei der Verordnung dieses Halte- und
Parkverbotes meine Bedenken.
Ich stelle daher den Antrag
den Punkt 2. von der Tagesordnung abzusetzen,
damit ein Kompromiss erzielt werden kann.
GR Dr. Rainer: Es ist nicht so, dass auf Grund eines Einzelnen
entschieden wurde. Die betreffende Person hat einen Einwand erhoben und
auf einen Umstand hingewiesen, der dazu geführt hat, dass ein sehr aufwändiges Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es wurde die Bundespolizeidirektion Innsbruck, die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, die Mag.Abt. VI, Tiefbau - Instandhaltung sowie die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) gehört. Ich darf sagen, dass alle diese
Maßnahme befürwortet haben.
Die Mag.-Abt. III, Straßen- und Verkehrsrecht, hat Folgendes
festgestellt und ich darf dies kurz zitieren:
"Die Schnellmanngasse weist im untersten Bereich eine Breite von 5,83 m
bis 6,76 m auf. Da es sich um eine Straße mit Gegenverkehr handelt, wäre
eigentlich das Parken grundsätzlich auf Grund der Bestimmung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten."
Es wurde darauf hingewiesen, dass durch diese Maßnahme gewisse Parkraummiseren entstehen. Diese Maßnahme ist jedoch von vornherein gesetzlich gegeben. Es gibt aber in der Stadt Innsbruck viele solche Dinge, an die
sich die Leute nicht halten und deshalb wird ein zusätzliches Schild angebracht, um verstärkt darauf hinzuweisen, dass sich an dieser Stelle ein "Parken und Halten" nicht durchführen lässt.
GR-Sitzung 24.4.2003