Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.107

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aufgestellt werden, denn es weiß ja ohnehin jeder Autofahrer, dass er, wenn
keine zwei Fahrspuren vorhanden sind, nicht parken darf.
Im Bereich der Schnellmanngasse ist die Angelegenheit noch
viel komplexer. Das angesprochene Geschäft liegt gegenüber der Raiffeisenkasse Rum-Innsbruck/Arzl, vor der sich direkt die Bushaltestelle befindet. An dieser Stelle ist die Straße sehr breit und es können derzeit die Leute vor dem Geschäft parken, da trotzdem zwei Fahrspuren frei bleiben. Allerdings können maximal zwei Autos stehen bleiben.
Von der Arzler Straße in Richtung Norden geht die Schnellmanngasse. In der Schnellmanngasse befindet sich im unteren Bereich ein
kleiner Gehsteig und links davon die Raiffeisenkasse Rum-Innsbruck/Arzl.
Hier entstehen immer wieder Situationen, dass Autos am Eck parken, da
die Leute nicht nur in das Geschäft, sondern auch zur Post gehen. Dadurch
wird erstens der Bus, wenn er zur Bushaltestelle fährt, behindert und zweitens die Fußgänger, für die es dort zur Überquerung der Straße keinen geschützten Bereich gibt. Daher wäre es notwendig, in diesem Bereich etwas
zu unternehmen.
GR Schreiner hat eine Bodenmarkierung vorgeschlagen, die
jedoch überhaupt nichts nützen würde, da die Autos wie in der Riedgasse
im Stadtteil Hötting parken würden.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das würde ich nicht sagen.)
Vielleicht könnte man sich das doch überlegen und zumindest eine Abstellmöglichkeit für die Fahrräder schaffen.
Wenn man die Schnellmanngasse weiter in Richtung Norden
geht, befindet sich rechtsseitig kein Gehsteig mehr und links beim alten
Feuerwehrhaus parken die Autos, wodurch die Straße eng wird. Ich nehme
an, dass der Antragsteller gegenüber wohnt und sich jedes Mal ärgert, dass
durch das Parken der Autos diese Straße so eng wird. Die Autos fahren
sehr knapp bei der Haustüre des Antragstellers vorbei und er hat Angst,
dass er bei Verlassen seines Hauses niedergefahren wird. Jedes Mal, wenn
er mich sieht, fordert er, dass die Stadtgemeinde Innsbruck auf der gegenüberliegenden Seite die entsprechenden Veranlassungen treffen soll. In diesem kleinen Bereich gibt es ein konkretes Problem.

GR-Sitzung 24.4.2003