Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.122

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- 676 -

der vorliegenden Formulierung ist nicht durchführbar, da ein Rasen sicherlich unmöglich sein wird. Dies wird jedoch eine Prüfung durch das zuständige Amt ergeben.
B:
Der von GR Schrom eingebrachte dringende Antrag (Seite 668) wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

23.4

I-OEF 32/2003
Stadtpark Rapoldi, Regelung der Anwesenheit von
Parkaufsichtsorganen (GR Engelbrecht)

MB:
Dem von GR Engelbrecht eingebrachten dringenden Antrag (Seite 668)
wird die Dringlichkeit mehrheitlich zuerkannt.
GR Engelbrecht: Ich beantrage
die Annahme des Antrages,
da die Parkaufsichtsorgane im Stadtpark Rapoldi nicht anwesend sind und
daher Schritte unternommen werden müssen. Es ist meiner Meinung nach
die Diskussion hinsichtlich der Befugnisse der Parkaufsichtsorgane verfehlt, wenn Organe nicht vorhanden sind und sie zu viele Wirkungsbereiche haben. Sie durchwandern den Bereich Pradl bis in die Rossau und können daher nur kurz im Stadtpark Rapoldi anwesend sein.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Für diese Parkaufsichtsorgane gibt es eine klare zeitliche Regelung. Es ist nicht so, dass sie kommen
und gehen können, wie sie es gerne hätten. Insgesamt sind acht Parkaufsichtsorgane im Einsatz. Es stellt sich immer wieder die Frage, welche Zeit
optimal ist, um die Parkaufsichtsorgane vor Ort einzusetzen.
Schwerpunktmäßig werden sie zurzeit am Nachmittag und in
den frühen Abendstunden eingesetzt. Dies hängt jedoch immer sehr stark
GR-Sitzung 24.4.2003