Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 04-AprilSondersitzung.pdf
- S.3
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1.
Schuster Harald ("Für Innsbruck"); Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Harald Schuster
("Für Innsbruck"), mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau Bürgermeisterin.
2.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut § 25
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat die
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
3.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
4.
Ihnen ist bekannt, dass das Land Tirol in
der Regierungssitzung am Dienstag einen
entsprechenden Beschluss gefasst hat. Von
Seiten des Gemeinderates haben wir im
Rahmen des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen, auf eine
Vereinbarung gedrängt, die vorgelegt und
unterschrieben wird, um die Mittel, die die
Stadt Innsbruck hier nachschießt, auch entsprechend abzusichern.
Wir haben versucht, in dieser Vereinbarung
bis heute ein Einvernehmen zu erzielen.
Zum Punkt, wie es um die Haftung und Abschöpfung der zusätzlichen Mittel geht,
konnte kein Einvernehmen erzielt werden.
Ich nehme an, dass Ihnen die entsprechende Stellungnahme zu unserer Vereinbarung
bzw. zum Vorschlag der Vereinbarung in
den Unterlagen vorliegt.
Wir haben heute Morgen noch beraten, wie
man einerseits absichern kann, dass der
Verein für die nächsten Tage oder im Lizenzierungsverfahren handlungsfähig ist. Wie
können wir andererseits auch absichern,
dass die Steuermittel, die wir hier einsetzen,
nicht rückfließen, aber aliquot zu den angesprochenen privaten Mitteln oder eventueller Sponsorenmittel eingesetzt werden?
Nach der Diskussion in der Koalition und mit
den Klubobleuten gibt es eine ergänzende
Beschlussvorlage zur Unterlage, die Ihnen
bereits zugegangen ist.
Abänderungsantrag zum ursprünglichen
Amtsantrag vom 3.4.2013 der Mag.-Abt. IV,
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling:
1.
Die Stadt Innsbruck gewährt dem
FC Wacker Innsbruck für die Spielsaison 2012/2013 eine Sondersubvention
in der Höhe von € 100.000,--. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen
bei den Abgabenertragsanteilen.
2.
Der Gemeinderat nimmt weiters zur
Kenntnis, dass auf Grund der noch offenen Abstimmung mit den weiteren
Parteien der Vereinbarung noch redaktionelle Änderungen nötig werden
könnten. Daher kann sich der Wortlaut
der Vereinbarung noch ändern. Der
Sinn- und Wesensgehalt der Vereinbarung muss jedoch beibehalten werden.
3.
Jedenfalls bis zur Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) dürfen in der Geschäftsfüh-
IV 656/2013
FC Wacker Innsbruck, Sondersubvention für die Spielsaison 2012/2013
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die heutige
Sitzung findet statt, nachdem wir letzte Woche im Rahmen des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen,
mit den Vertretern des FC Wacker Innsbruck Gespräche bzw. Verhandlungen geführt und uns auch über die Rahmenbedingungen informiert haben, unter denen die
zusätzliche Sondersubvention, hinsichtlich
der Frist der Lizenzierung, erforderlich ist.
Es gibt eine Nachfrist und man kann Einspruch erheben usw.
Sonder-GR-Sitzung 4.4.2013