Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 04-AprilSondersitzung.pdf

- S.4

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rung, die sich maßgeblich um das Zustandekommen der Vereinbarung bemüht hat, keine personellen Änderungen vorgenommen werden.
4.

Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vereinbarung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen, wenn
diese von allen Seiten beschlossen und
unterschrieben ist.

Unter Punkt 1. fehlt der Satz: "… vorbehaltlich der Unterfertigung vorliegender Vereinbarung."
Das bedeutet, dass Punkt 1. jetzt wie folgt
lautet:
1.

Die Stadt Innsbruck gewährt dem
FC Wacker Innsbruck für die Spielsaison 2012/2013 eine Sondersubvention
in der Höhe von € 100.000,-- vorbehaltlich der Unterfertigung vorliegender
Vereinbarung. Die Bedeckung erfolgt
durch Mehreinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen.

StR Mag. Dr. Platzgummer: Vielen Dank.
Die vorliegende Vorlage ist gegenüber jener, die gestern Nachmittag ausgeteilt wurde, noch einmal abgeändert.
Der Punkt 1., dass die Stadt Innsbruck die
notwendige Sondersubvention in der Höhe
von € 100.000,--, gewährt, ist sicher sinnvoll
und wichtig. Jetzt wird noch das Wort "vorbehaltlich" hineinreklamiert. Ich nehme an,
dass das eine Art Abänderungsantrag ist
und die Sicht der Dinge etwas ändert. Für
mich bedeutet das, dass es diese Sondersubvention gibt. Vom zeitlichen her wird
so limitiert, dass das jedenfalls bis zum Datum, wo man mit der Lizenzierung jetzt endgültig über die Bühne sein muss, abgeschlossen und unterfertigt sein muss. Das
wäre aus meiner Sicht nicht unbedingt so
notwendig, da man sich durchaus dazu bekennen könnte, diese Subvention zu gewähren und die notwendige Zeit zu nehmen, diese Vereinbarung über einen längeren Zeitraum noch zu überarbeiten.
Deshalb glaube ich, dass das Wort "vorbehaltlich" nicht unbedingt noch aufgenommen
werden müsste. Grundsätzlich ist der
1. Punkt ein wichtiger Schritt und eine wichtige Klarheit und ich kann dem durchaus so
zustimmen.

Sonder-GR-Sitzung 4.4.2013

Ich würde meinen, dass im 2. Punkt einerseits davon gesprochen wird, dass noch redaktionelle Änderungen möglich sind. Im
letzten Satz steht: "Der Sinn- und Wesensgehalt der Vereinbarung muss jedoch beibehalten werden."
Für mich sind diese Dinge unterschiedlich.
Ich kann es gut verstehen, wenn man sagt,
dass die Frau Bürgermeisterin beauftragt
und ermächtigt wird, hinsichtlich dieser Vereinbarung noch die notwendigen, weiterführenden Gespräche zu führen. Diese sollen
den Sinn und das Wesen der angeschlossenen Vereinbarung auch nicht ändern. Es
muss aber für die Frau Bürgermeisterin zulässig und möglich sein, gewisse inhaltliche
und nicht nur redaktionelle Änderungen in
dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Ich
denke, dass das wichtig wäre, da damit für
diese Gespräche noch ein größerer Handlungsspielraum - auch für die Frau Bürgermeisterin - gegeben wäre. Dort liegt ein gewisser Unterschied. Ich stoße mich aber
nicht so daran, dass ich deshalb nicht zustimmen könnte, verstehe jedoch diesen
Absatz so, dass gewisse inhaltliche Änderungen möglich sind, solange Sinn und Wesen dieses Vertrages bzw. dieser Vereinbarung nicht geändert sind.
Deshalb kann ich dem Punkt 2. dieser Verordnung auch zustimmen. Dass man in der
Früh in diese Vorlage noch hineingearbeitet
hat, dass die Geschäftsführung weiter am
Werke bleiben sollte, halte ich für einen
sinnvollen Schritt, da diese intensivst mit
den ganzen Unterlagen bzw. der ganzen
Aufbereitung beschäftigt war. Die Geschäftsführung hat sich intensiv bemüht,
hier doch eine entsprechende Ordnung hineinzubringen.
Wenn wir jetzt mithelfen möchten, eine
Strukturorganisation aufzustellen, halte ich
es für richtig und wichtig, hier eine gewisse
Kontinuität zu wahren. Ich kann auch den
Punkten 3. und 4. zustimmen. Bei Punkt 4.
hat die Frau Bürgermeisterin durchaus mein
Vertrauen, dass sie hier die Gespräche zu
Ende führt und letztendlich dem Gemeinderat im Abschluss darüber Bericht erstattet.
Mir geht es nicht nur darum, dass die Lizenzierung sichergestellt wird, sondern auch
darum, dass die Mittel, die aus der öffentlichen Hand kommen, nicht irgendwo ver-