Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.8
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gehört einfach zur demokratischen
Führung.
(Bgmin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich werde
heute noch in Bezug auf ein Rechtsgeschäft klar Stellung beziehen, wie manches Vertrauen leider missbraucht wurde.)
Das habe ich mit Sicherheit noch nie
gemacht.
in
a
(Bgm Mag. Oppitz-Plörer: Es trifft dann
aber leider immer alle.)
Für die Opposition wäre es wichtig, dass
sie sich informieren kann, da ansonsten
der Gemeinderat ziemlich langweilig wird.
Wenn man alle Anfragebeantwortungen
mitschreiben muss, ist dies nicht mehr
zeitgemäß. Daher richte ich meinen Appell
an die Frau Bürgermeisterin, dies in
Zukunft wieder einzuführen.
GR Mag. Fritz: Frau Bürgermeisterin,
manchmal ist die Wortwahl verräterisch.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter hat gesagt, es
wäre unehelich den Antrag zu parken,
wenn man ihn dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss zuweist.
Entweder Ihr seid schon soweit, dass ein
Antrag auf geänderte Geschäftsordnung
relativ bald im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss behandelt
wird, dann wird gar nichts geparkt,
sondern in einem behandelt oder es ist
nicht so, dann wird der Antrag geparkt.
Ich gehe davon aus, dass es nirgends
eine Frist für zugewiesene Anträge gibt,
sodass der Inhalt innerhalb weniger
Wochen behandelt werden muss. Im
Gegenteil, es liegt im Ermessen des/der
jeweiligen Ausschuss-Obmannes/Obfrau
eine Sitzung einzuberufen und aus den
von der Frau Bürgermeisterin zugewiesenen Gegenständen eine Tagesordnung zu
erstellen. Wenn dieser Antrag jetzt dem
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen wird, dann
liegt es im Ermessen des Vorsitzenden zu
warten, bis der Regierungsentwurf einer
Geschäftsordnung - dieser war noch vor
dem Sommer 2010 angekündigt - vorliegt.
Wir werden warten, bis der Regierungsentwurf einer Geschäftsordnung vorliegt.
Dann ist dieser zugewiesene Antrag mit
seinen Anregungen in einem zu behandeln. Das würde ich nicht unter "Parken"
oder auf die lange Bank schieben verste-
hen. Ich würde es eher für unehelich
finden, wenn man jetzt den Antrag schlicht
und ergreifend ablehnt, anstatt sich mit
den einzelnen Vorschlägen, die in
einzelnen Punkten wirklich grundvernünftig sind, auseinanderzusetzen.
Ich ersuche dringend, den Antrag
dem Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung
zuzuweisen.
Diesen Antrag wird man dann pragmatisch
vernünftig im Zusammenhang mit dem
Mehrheitsantrag für eine neue Geschäftsordnung in einem diskutieren. Dann
brauchen wir ihn nicht jetzt verwerfen, um
nachher wieder zu sagen, dass darüber
wieder diskutiert werden soll.
GR Haller: Ich muss den Vorwurf von
StRin Mag.a Schwarzl, dass die Beantwortung der Anfragen die Gemeinderatssitzungen so hinauszögern würden, zurückweisen. Wir haben im Zeitraum von
22.2.2010 bis 22.3.2010 zwölf Anfragen
der Innsbrucker Grünen mit 84 Fragen
vorliegen. Dann gibt es noch eine dringende Anfrage mit sechs Fragen plus
dreizehn Unterfragen und weiters zig
Anträge, die jedes Jahr aufs Neue gestellt
werden, wobei nur das Datum geändert
wird. Soviel zur Qualität der Anfragen und
Anträge.
GR Haager: Die Intention des Antrages
war jene, dass uns eine Änderung der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
leichter erreichbar erscheint als eine
Änderung des IStR. Nach langjähriger
politischer Erfahrung halte ich diese
nämlich für ziemlich ausgeschlossen.
Daher beantrage ich, wie GR Mag. Fritz,
die
Zuweisung an den Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss zur
Vorberatung.
Mehrheitsbeschluss (gegen 11 "Für
Innsbruck" und 8 SPÖ; 19 Stimmen):
Der von GR Kunst und Mitunterzeichner in
der Sitzung des Gemeinderates am
10.12.2009 (Seite 833) eingebrachte
Antrag wird dem Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)