Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.12
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Wir haben im Kulturausschuss gehört,
dass die Arbeit der freien Theaterszene,
mit der Mag.-Abt. III, Kultur, hinsichtlich
der Erarbeitung eines Konzeptes für das
"Theaterhaus" sehr fruchtbar ist. Tanzschule Polai hin oder her, ich freue mich,
dass dieses Projekt vorwärts geht.
Ich hoffe, dass alles, was rundherum
damit verbunden ist, auch gut über die
Bühne geht. Abteilungsleiterin Mag.a Neu
und Amtsvorstand Horst Burmann haben
damit für dreißig bis vierzig VertreterInnen
der Freien Szene schon einen recht guten
Weg eingeschlagen. Diese partizipative
Arbeit im Kulturbereich hat sich bis jetzt
allemal bezahlt gemacht - ich hoffe dort
auch.
halbjährlicher Anpassung, Zinssatzobergrenze laut § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 {TWFG} i. d. g. F.
Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in fünfzig
Halbjahresraten), das die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der
Hypo Tirol Bank AG zur Teilfinanzierung
des Neubaus des Wohnhausobjektes
Geyrstraße 88 bis 88c aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zugunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
11.
Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb des auf dem städtischen
Grundstück 2441/2 inneliegend
der Liegenschaft EZ 3841,
Grundbuch 81111 Hötting, mit
der Adresse Viktor-Franz-HessStraße 7a, 9, 11 und 13 als Superädifikat errichteten Gebäudes
von der CALG Alpha Grundstückverwaltung GesmbH (vormals ALAG Alpha Grundstückverwaltung GesmbH), Kaufvertrag und Überbindungsvereinbarung
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Stadt Innsbruck übernimmt die Haftung für
ein Darlehen, damit es günstiger und
billiger wird. Das ist natürlich ein Vorteil für
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG). Als Aufsichtsratsmitglied der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) hat man die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens wahrzunehmen.
Eigentlich wäre es konsequent, wenn man
das mittragen würde, da man da und dort
die Interessen der Stadt Innsbruck zu vertreten hat.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und
2 FPÖ; 10 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
3.2.2010 (Seite 108) wird angenommen.
10.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.2.2010:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt
von der Leasingfirma CALG Alpha
Grundstückverwaltung GesmbH
(vormals ALAG Alpha Grundstückverwaltung GesmbH) das auf dem
städtischen Grundstück 2441/2 inneliegend der Liegenschaft EZ 3841,
Grundbuch 81111 Hötting, mit der
Adresse Viktor-Franz-Hess-Straße
7a, 9, 11 und 13 als Superädifikat
errichtete Gebäude gemäß vorliegendem Kaufvertrag.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
gleichzeitig der vorliegenden Überbindungsvereinbarung zu, womit die
Stadtgemeinde Innsbruck anstelle der
Leasingfirma in den bestehenden Bestandsvertrag eintritt.
3.
Nach Abschluss des Kaufvertrages
über den Erwerb der Superädifikate
IV 1211/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Neubau des Wohnhausobjektes Geyrstraße 88 bis
88c aufzunehmendes Darlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.2.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Ergänzungsdarlehens zum Wohnbauförderungsdarlehen
des Landes Tirol über € 1.977.345,-(Zinssatz 0,35 %-Punkte über dem 6Monats-Euribor ohne Rundung mit
GR-Sitzung 25.2.2010
IV-RA 16/2010