Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.13

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- 110 -

lagert die Stadtgemeinde Innsbruck
im Sinne des Budgetbegleitgesetzes
2001 Art. 31 ihre Aufgabe, insbesondere zur Sicherung des öffentlichen
Schulwesens aus und bringt die erworbenen Superädifikate in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) ein.

12.

Stadtgemeinde Innsbruck,
Rückkauf einer Teilfläche des
Grundstückes .1245/1, vorgetragen in EZ 1220, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 1), und Kauf einer Teilfläche aus Grundstück .1246, vorgetragen in EZ 1722, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 3), von der Brunecker
Straße-Ost GesmbH für die Realisierung des Straßenbahn- bzw.
Regionalbahnprojektes

Damit wird die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) gesamthaft Eigentümerin von Grund und Boden einerseits sowie der darauf befindlichen Objekte andererseits.
4.

Aus Anlass des Ankaufes der Superädifikate übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck die Kosten der Vertragserrichtung, die von Seiten der
Unicredit Leasing pauschal mit einem
Betrag, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, angegeben sind.
Sie trägt darüber hinaus die Kosten
der Beglaubigung und alle daraus
entstehenden Abgaben und Gebühren.

5.

Hinsichtlich der Einbringung dieser
Superädifkate in das Eigentum der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) gilt als vereinbart, dass
alle damit zusammenhängenden Kosten von Seiten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) getragen werden.

6.

Die Mag.-Abt. IV, Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung, wird beauftragt
und ermächtigt, alle zur Umsetzung
dieser Rechtsgeschäfte notwendigen
weiteren Schritte zu unternehmen und
die Angelegenheit bis zur Grundbuchseintragung durchzuführen.

GR-Sitzung 25.2.2010

IV-RA 1060/2009

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 24.2.2010:
Im Sinne einer lösungsorientierten
Regelung mit dem Eigentümer der Objekte
Brunecker Straße 1 und 3 wird der
nachstehenden Vereinbarung zugestimmt,
wobei als aufschiebende Bedingung gilt,
dass die Freimachung (Abbruch der
Bestandsobjekte) des gesamten Bereiches Brunecker Straße 1 bis zum
15.7.2010 gelingt:
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt aus
den Liegenschaften Brunecker Straße 1
und 3 jene Bereiche, die zur Umsetzung
des Straßenbahn- bzw. Regionalbahnprojektes einschließlich der zusätzlichen
Straßen-, Radweg- und Gehsteigflächen
gemäß Projekt der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
des Landes Tirol und der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), vom 14.12.2009, erforderlich sind, zu einem Preis, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert wird.
Damit sind nachstehende Positionen
abgedeckt:
1.

Kaufpreis für den Rückkauf jener
Fläche aus der Liegenschaft Brunecker Straße 1, die für die Realisierung
des Regional- und Straßenbahnprojektes notwendig ist;

2.

Kaufpreis für die zusätzliche Fläche
für Fahrbahn, Geh- und Radweg aus
der Liegenschaft Brunecker Straße 1.
Je nachdem, ob die dortige Trafostation der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) verbleibt oder nicht,
handelt es sich bei den Flächen gemäß Punkt 1. und 2. um ein Flächen-