Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 156 -

Rosengartenstraße, Botanikerstraße,
Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße,
Sternwartestraße und Klausener Straße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.

23.

III 2409/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B7/1,
Hötting, Bereich des gewidmeten
Baulandes zwischen Speckweg,
Sonnenstraße, Rosengartenstraße, Botanikerstraße, Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße, Sternwartestraße und
Klausener Straße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B7/1,
Hötting, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße,
Rosengartenstraße, Botanikerstraße,
Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße,
Sternwartestraße und Klausener Straße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.

24.

III 2410/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F19, Wilten, Bereich Egger-Lienz-Straße
Hnr. 120 und nordöstlich angrenzende ÖBB-Bahntrasse (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/dp,
Zeichn. Nr. 2459), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F19, Wilten,
Bereich Egger-Lienz-Straße Hnr. 120 und
GR-Sitzung 25.2.2010

nordöstlich angrenzende ÖBB-Bahntrasse
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/dp, Zeichn. Nr. 2459), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

25.

III 2411/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/13,
Innsbruck, Bereich HörtnaglPassage, Gp. 566, Burggraben 4
bis 6 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/13,
Innsbruck, Bereich Hörtnagl-Passage,
Gp. 566, Burggraben 4 bis 6 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebau-