Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.60

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- 157 -

ungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

Einwände grundsätzlich größtenteils nicht
gerechtfertigt sind. Einem kleinen Teil der
Einsprüche kann in einem zweiten Entwurf
entsprochen werden.

26.

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

III 2412/2010
Entwurf der Schutzzone Nr. 7,
Wilten - Leopoldstraße, gemäß
§ 8 SOG 2003

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes der Schutzzone Nr. 7, Wilten - Leopoldstraße, gemäß
§ 8 SOG 2003, wird beschlossen.

27.

III 13680/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B14/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Kranebitter Allee (ab Hnrn. 13b,
c), Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und Am Gießen, inklusive Ing.-Sigl-Straße (Hnrn.
44, 46, 51, 57), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes 16 Stellungnahmen mit
insgesamt 52 Unterschriften eingegangen.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die Bebauung am
Retter-Areal aufgrund der Höhe und
Dichte. Es werden Beeinträchtigungen
durch die Zufahrt befürchtet sowie Bedenken vorgebracht, dass die Scheuchenstuelgasse nicht in der Lage sei das
zusätzliche Verkehrsaufkommen aufzunehmen. Es werden Reduktionen der
Höhe, Dichte und die Rücknahme der
Baufluchtlinie gefordert.
Weitere Einsprüche richten sich gegen
Höhen und Dichten.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei festgestellt
werden kann, dass die eingebrachten
GR-Sitzung 25.2.2010

Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B14/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee (ab Hnrn. 13b, c), Österreichische
Bundesbahnen (ÖBB), Fürstenweg,
Amberggasse und Am Gießen, inklusive
Ing.-Sigl-Straße (Hnrn. 44, 46, 51, 57),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.

28.

III 16982/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HA - F31, Höttinger Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee
(Landesstraße), Scheuchenstuelgasse und Fürstenweg westlich
der Mittenwaldbahn (ÖBB) sowie
Gießen, Bachlechnerstraße
(Landesstraße) und städtischem
"Bauhof West" östlich der Mittenwaldbahn (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. HA F1, Zeichn. Nr. 2884 und Nr. HA F23, Zeichn. Nr. 2587), gemäß
§ 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107
Abs. 3 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 15 Stellungnahmen mit insgesamt 71 Unterschriften eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
gegen die Umwidmung des Wirtschaftsgebietes von eingeschränktem Gewerbegebiet in Mischgebiet, eingeschränkt auf
betriebstechnisch notwendige Wohnungen
östlich der Mittenwaldbahn und reines
Gewerbegebiet für das Betriebsareal der
Firma Spechtenhauser.
Weiters sollte die Fläche der Wohnbauvorhaben westlich der Mittenwaldbahn als