Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
Projekt "Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft", kurz "cool-INN", Kooperationsvereinbarung und Fördervertrag
G R - S i t z u n g
2 0 . 0 5 . 2 0 2 0
1.
Maglbk/31891/LA-LSA/1/MIV
Weitere unterstützende Maßnahmen für Gastgartenbetreiber zur
Einhaltung der Abstandsregelungen aufgrund COVID-19 Maßnahmen
Verfügung von Bgm. Willi vom 08.05.2020
gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und Kenntnisnahme im Stadtsenat am 19.05.2020:
1.
2.
3.
Die Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und Straßenverwalterin stimmt
der Erweiterung der Gastgartenflächen
zum Zwecke der Einhaltung der Abstandsregeln befristet bis zum Ende
der heurigen Gastgartensaison, sohin
bis 30.11.2020 zu.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Verständigung der Gastgartenbetreiber
mittels angeschlossenem Informationsschreiben und der darin beschriebenen
Vorgehensweise zur Genehmigung allfälliger Flächenerweiterungen zu.
In Ergänzung des Stadtsenatsbeschlusses vom 08.04.2020 verzichtet
die Stadt Innsbruck auf die gemäß
Gastgarten-Richtlinien vereinbarten
Entgelte im Zeitraum 01.02.2020 30.11.2020, sohin für die gesamte
Gastgartensaison 2020.
Vorstehende Verfügung von Bgm. Willi vom
08.05.2020 gemäß § 33 Abs. 1 IStR wird
zur Kenntnis genommen.
05994/2020
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden
Kooperationsvereinbarung und dem Fördervertrag für das Projekt "cool-INN" zu.
3.
I-RA/St017-1144/2017
Deponie Ahrental - Allgemein,
Überlassung Talweg, Grundstück 754/1, KG Vill, und Bestandund Unterbestandvertrag lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und Abfallbehandlung Ahrental
GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und mit der Abfallbehandlung
Ahrental GmbH den vorliegenden Bestand- und Unterbestandvertrag ab. Die
Überlassung der Teilfläche aus Grundstück 754/1, KG Vill, das in der Natur
den "Talweg" darstellt, erfolgt entgeltlich.
2.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
4.
III 17287/2008
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Änderung des Statuts
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
eine Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2020:
§ 8 des Statuts des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) soll aufgrund COVID-19
für das Jahr 2020 geändert werden auf:
GR-Sitzung 20.05.2020