Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
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§ 8 Sitzungen
Pro Kalenderjahr sind sechs ordentliche Sitzungen des IGB abzuhalten, wobei diese je
Inhalt der Tagesordnung ein- oder zweitägig
anzuberaumen sind. Die Sitzungstermine
sind nach Möglichkeit jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festzulegen.
Bei Bedarf, jedenfalls aber binnen zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung seitens
der/des stadtplanerischen Amtssachverständigen, sind weitere außerordentliche
Sitzungen anzuberaumen.
Die Einberufung der Sitzungen obliegt der/
dem Vorsitzenden. Die Mitglieder sind über
die Geschäftsstelle spätestens eine Woche
vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Eine allfällige Änderung der Tagesordnung ist mit
Zustimmung des IGB möglich.
Der IGB ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden
und mindestens drei Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sind.
Der IGB ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden
und mindestens zwei Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sind und der Beschluss als Umlaufbeschluss mit dem/der
Vorsitzenden erfolgt.
Der IGB fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung
gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den
Ausschlag.
Die IGB Sitzungen sind nicht öffentlich. ProjektwerberInnen kann Gelegenheit zur Vorstellung des Projektes in der Sitzung gegeben werden. Eine allfällige öffentliche Präsentation von Projekten ist bei Zustimmung
durch die ProjektwerberInnen möglich.
Auskunftspersonen oder Sachverständige,
insbesondere Vertreterinnen und Vertreter
der betroffenen Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck, können den Sitzungen
beratend beigezogen werden. Außerdem
können Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen politischen EntscheidungsträgerInnen, insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte, auf deren Wunsch bei den Sitzungen anwesend sein.
GR-Sitzung 20.05.2020
5.
IV 6106/2020
innsbruck-tirol sports gmbh (ITS),
Auflösung und Liquidation
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen GERECHT,
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2020:
1.
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Bürgermeister als Gesellschaftervertreter,
der Auflösung der ITS und Einleitung
der Liquidation sowie der Bestellung
des Geschäftsführers zum Liquidator
zuzustimmen.
2.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die
Abwicklungsdetails, wie insbesondere
die gemeinnützige Verwendung des Liquidationserlöses, zu beschließen.
6.
V-KU-05830/2020
Musikschule der Stadt Innsbruck,
Schulgeldvorschreibung im Sommersemester 2020
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
Bei der Schulgeldvorschreibung für das
Sommersemester 2020 wird aufgrund der
COVID-19 Krise das Schulgeld für die Musikschule wie in der Beilage angeführt reduziert eingehoben.
7.
Schaffung neuer Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr 2020/2021, Zwischenbericht
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt den vorliegenden Zwischenbericht zur Schaffung neuer Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr 2020/2021 zur Kenntnis.