Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.52

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Laut Auskunft der CMI zur Follow up – Prüfung 2014 ist die Thematik anrechenbarer Vordienstzeiten nunmehr in Form interner Richtlinien geregelt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

55

Die Kontrollabteilung hat Ende des Jahres 2012/Anfang des Jahres 2013 eine Prüfung von Teilbereichen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) durchgeführt.
Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-10734/2012, wurde am 23.04.2013 fertig gestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen
ausgesprochen, deren Umsetzung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens zugesichert oder bereits erledigt worden ist. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up – Prüfung noch nicht
umgesetzte Anregung der Kontrollabteilung war Gegenstand der nunmehrigen
Follow up – Einschau 2014:

56

In der 1. ordentlichen Generalversammlung vom 29.03.2005 wurde von den AAGGesellschaftern die Einrichtung eines „Beirates“ beschlossen. Gleichzeitig wurde
für diesen Beirat eine Geschäftsordnung in Kraft gesetzt. Der Beirat wurde als das
maßgebliche Organ für die Willensbildung (Behandlung und Zustimmung) in konkret definierten Angelegenheiten bestimmt. Weiters kommt ihm in allen weiteren
Angelegenheiten von grundlegender strategischer und/oder operativer Bedeutung
beratende Funktion zu. Der Beirat besteht aus insgesamt vier Mitgliedern, wobei
jeder Gesellschafter berechtigt ist, zwei Personen als Mitglieder zu entsenden. Die
Entsendung und eine allfällige Abberufung haben durch schriftliche Mitteilung an
die Geschäftsführung der AAG sowie an den jeweils anderen Gesellschafter zu
geschehen. Sowohl Bestellung als auch Abberufung wirken grundsätzlich unmittelbar mit Zugang des Schriftstückes. Die Funktionsperiode der Mitglieder endet
mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres nach deren Bestellung. Zum damaligen
Prüfungszeitpunkt waren für die IKB AG der Vorstandsvorsitzende sowie der für
den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft zuständige Vorstandsdirektor der IKB AG in
den Beirat entsandt. Auf der Seite der ATM wurden die beiden Beiratssitze vom
AR-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer der ATM beansprucht. Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung hinsichtlich schriftlicher Mitteilungen über die Entsendung/Abberufung von Beiratsmitgliedern war lediglich ein Schreiben der IKB AG
vom 06.07.2005 evident. Ob ein derartiges Schreiben auch vom Mitgesellschafter
ATM existiert und damit der Bestellungsvorgang entsprechend den Bestimmungen
der Geschäftsordnung des Beirates erfolgt ist, konnte von der Kontrollabteilung
mangels vorhandener Unterlagen nicht beurteilt werden. Darüber hinaus hätte die
Funktionsperiode der (ordnungsgemäß) bestellten Beiratsmitglieder nach Einschätzung der Kontrollabteilung per 31.12.2009 geendet und wäre am 01.01.2010
eine Neubestellung erforderlich gewesen.
Zur Fragestellung, ob der in der Geschäftsordnung des Beirates enthaltenen Bestimmung betreffend den Ablauf der Funktionsperiode Rechnung getragen worden
ist, konnten der Kontrollabteilung von der AAG zunächst keine Unterlagen bereitgestellt werden. Eine Nachfrage der Sachbearbeiterin der AAG bei der IKB AG
führte zum Ergebnis, dass zwar mit Datum 28.10.2010 ein Schreiben an die AAG
verfasst worden war, in dem – allerdings nachträglich – darüber informiert wurde,
dass die bisher für die IKB AG entsandten Mitglieder auch nach dem 31.12.2009
als Beiräte der IKB AG bestellt worden wären. Dieses Schreiben war bei der
IKB AG jedoch lediglich im Entwurf vorhanden bzw. konnte von der AAG und der
IKB AG im Nachhinein keine Aussage mehr dazu getroffen werden, ob dieses
Schreiben in unterfertigter Form an die AAG übermittelt worden war. Weiterer In-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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