Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.53

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halt dieses angesprochenen – offenbar von der IKB AG nicht unterfertigten –
Schreibens war, dass der vormalige Vorstandsvorsitzende der IKB AG zum Stichtag 30.09.2010 aus dem Vorstand der IKB AG ausgeschieden war und mit selbem
Datum aus dem Beirat abberufen werden sollte. Gleichzeitig sollte mitgeteilt werden, dass ab 01.10.2010 ein weiterer Vorstandsdirektor der IKB AG in den Beirat
der AAG entsandt wird. Nachdem für die Kontrollabteilung auf Basis der zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht klar nachvollziehbar war, ob die in der
Geschäftsordnung für den Beirat enthaltenen Bestimmungen für die Entsendung
und Abberufung von Mitgliedern eingehalten worden sind, empfahl die Kontrollabteilung einerseits eine dahin gehende Klärung vorzunehmen. Andererseits wurde
künftig die Einhaltung (und entsprechende Dokumentation) der vorgesehenen
Formalitäten empfohlen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die Geschäftsführung der AAG seinerzeit, den
Formalakt der ordnungsgemäßen Entsendung nachzuholen und in Zukunft darauf
zu achten, dies rechtzeitig zu erledigen. Anlässlich der letztjährigen Nachfrage informierte die Geschäftsführung der AAG in dieser Angelegenheit bei gleichzeitiger
Angabe einer entsprechenden Begründung darüber, dass der Formalakt über die
Entsendung der Beiratsmitglieder damals noch unerledigt war.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau übermittelte der Geschäftsführer
der AAG der Kontrollabteilung entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Abberufung und Entsendung von Vertretern der AAG-Gesellschafter in den
Beirat. Die IKB AG wird im Beirat von dem für den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft zuständigen Vorstandsdirektor sowie dem Geschäftsbereichsleiter vertreten. Seitens der ATM wurden in den AAG-Beirat der AR-Vorsitzende und der Geschäftsführer der ATM entsandt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Auf der gesetzlichen Basis eines gem. § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) von der Frau Bürgermeisterin erteilten Auftrages nahm
die Kontrollabteilung eine Prüfung der Errichtung eines Studentenheimes im städtischen Mehrzweckgebäude am Standort Franz-Baumann-Weg 10 vor. Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-04838/2013, datiert vom 04.06.2013. Die in den
Schlussbemerkungen ausgesprochene und nach Durchführung des Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up – Prüfung noch nicht gänzlich erledigte
Empfehlung war Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2014:

58

In ihrem Bericht stellte die Kontrollabteilung die Entstehung und Genehmigung des
Projektes, die Finanzierung der Studentenwohnungen (und des Wohnheimes der
Lebenshilfe) inklusive der Angelegenheit rund um die letztlich nicht erzielte Förderung für die Studentenwohnungen durch den Bund sowie maßgebliche Entwicklungen rund um die von der IIG & Co KG als Vermieterin an die IS – Innsbrucker
Studentenhaus Ges.m.b.H. (IS) als Mieterin gerichteten Mietzinsvorschreibungen
für das Studentenheim dar. In den Schlussbemerkungen hielt die Kontrollabteilung
abschließend fest, dass die seinerzeitige Mietzinsvorschreibung die Rückzahlungsverpflichtungen betreffend das WBF-Darlehen des Landes Tirol und die beiden Ergänzungsdarlehen bei Banken definitiv nicht abdeckte (auch begründet
durch die schlussendlich nicht erzielte Bundesförderung für das Studentenheim).
Die von der Kontrollabteilung ermittelte Deckungsquote lag bei lediglich 39,11 %
des damaligen Rückzahlungserfordernisses. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht erachtete die Kontrollabteilung eine Anhebung des Mietzinses daher als dringend

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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