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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.93

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generell, dass die zuständige städtische Dienststelle (MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten/Referat Liegenschaftsangelegenheiten) bei der Umsetzung von
baulichen Maßnahmen auf städtischen Privatgrundstücken im Zusammenhang mit
dem Regional- und Straßenbahnprojekt eingebunden wird.
Von der IVB wurde in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme im Wesentlichen
festgehalten, dass Vertreter der Stadt Innsbruck laufend im Planungsprozess involviert wären und auch bei der eisenbahnrechtlichen Verhandlung anwesend waren. Da die Stadt Innsbruck in diesem Rahmen dem Projekt ihre Zustimmung erteilte (belegt anhand eines Auszuges aus einer Verhandlungsschrift im Zusammenhang mit dem eisenbahnrechtlichen Verfahren), sah die IVB hier keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Der seinerzeitige Leiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten führte im Anhörungsverfahren aus, dass ihm betreffend die von
der Kontrollabteilung angesprochenen 2 städtischen Privatgrundstücke keine Informationen über eine allfällige Bebauung durch die IVB vorlagen. Darüber hinaus
verwies er in seinen Erläuterungen auf (weitere) Details hinsichtlich der bestehenden Nutzungsvereinbarungen betreffend diese beiden städtischen Privatgrundstücke.
Die abgegebenen Stellungnahmen waren für die Kontrollabteilung absolut nachvollziehbar; insbesondere die Position der IVB, dass durch die im eisenbahnrechtlichen Verfahren von der Stadtgemeinde Innsbruck abgegebene Zustimmung zum
Projekt kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wurde. Magistratsintern wurde im
Rahmen der beiden Stellungnahmen jedoch der von der Kontrollabteilung aufgezeigte Sachverhalt deutlich, dass – aus welchen Gründen auch immer – das für
Liegenschaftsangelegenheiten zuständige Referat nicht involviert war/ist. Im Ergebnis hielt die Kontrollabteilung ausgehend von ihren formulierten Empfehlungen
nochmals deutlich fest, dass aus ihrer Sicht – aus den erwähnten Gründen – einerseits eine künftige Einbindung des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
der MA I erforderlich ist. Andererseits sollte nach Meinung der Kontrollabteilung in
den beiden aufgezeigten Fällen eine Überprüfung der Notwendigkeit allfälliger weiterer vertraglicher Regelungen bzw. Vertragsanpassungen hinsichtlich der bestehenden Nutzungsvereinbarungen durch das zuständige Referat stattfinden.
Die nunmehrige Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten informierte
in ihrer anlässlich der aktuellen Follow up – Prüfung erstatteten Stellungnahme
über rechtliche Aspekte in Bezug auf die Beanspruchung von städtischen Grundflächen bei der Umsetzung des Regional- und Straßenbahnprojektes aus ihrer
Sicht. Betreffend die beiden von der Kontrollabteilung aufgezeigten städtischen
Privatgrundstücke, welche mit weiteren Nutzungsvereinbarungen (privater) Dritter
belastet sind, wurde von der städtischen Dienststelle angekündigt, mit den Nutzungsberechtigten Kontakt aufzunehmen, um die Vertragsverhältnisse anzupassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Rund um die Thematik der Ersatzzahlung des Landes Tirol an die Stadt Innsbruck
aus dem so genannten „fiktiven steuerlichen Querverbund TIWAG“ hielt die Kontrollabteilung fest, dass endgültige Klarheit zwischen den Verhandlungspartnern
erst seit einem in dieser Angelegenheit Ende Feber 2014 gefassten Beschluss der
Tiroler Landesregierung herrschte. Dieser Umstand war für die Kontrollabteilung
einerseits deshalb bemerkenswert, da die schriftliche Zusage des seinerzeitigen
Finanzlandesrates vom 10.06.2009 datierte bzw. die Verhandlungen zwischen

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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