Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.94
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Land und Stadt im Jahr 2011 stattfanden. Andererseits auch deshalb, da die bisherigen Bemühungen der Stadt Innsbruck, die Ersatzzahlungsverpflichtung des
Landes im Rahmen eines schriftlichen Vertrages festzuhalten, bis zum damaligen
Prüfungszeitpunkt nicht erfolgreich waren. Die Stadt drängte auf eine vertragliche
Regelung. Dies war für die Kontrollabteilung dadurch dokumentiert, dass das städtische Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I in Kooperation mit der MA IV im
Jahr 2012 einen Vertragsentwurf vorbereitet hatte, welcher allerdings nicht unterschrieben worden ist. In einer Besprechung mit Vertretern der Kontrollabteilung
führte der stellvertretende Finanzdirektor der Stadt aus, dass eine derartige vertragliche Absicherung der Finanzierungszusage des Landes wohl nicht mehr erreichbar sein werde. Seitens der Landesvertreter wäre zugesagt worden, hinsichtlich des (fiktiven) steuerlichen Querverbundes TIWAG einen separaten Regierungsbeschluss herbeizuführen und die entsprechenden (jährlichen) Beträge im
Landesbudget vorzusehen. Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass
dieses mit dem Land ausverhandelte Finanzierungsprocedere bei dessen tatsächlichem Vollzug längerfristigen Bestand haben wird (25 Jahre und länger!). Nicht
zuletzt aufgrund dieser Langfristigkeit sowie des finanziellen Umfanges der Finanzierungszusage (€ 30,0 Mio.) empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, weiterhin
auf eine vertragliche Absicherung zu drängen. Im Anhörungsverfahren kündigte
die MA IV an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
In der aktuellen Follow up – Einschau 2014 teilte die MA IV mit, dass das Land
bisher nicht bereit sei, über den Regierungsbeschluss hinaus eine vertragliche
Vereinbarung abzuschließen. So hätten dies der Büroleiter des Herrn Landeshauptmannes und ein Vertreter der Finanzabteilung des Landes bei einer Vorsprache des städtischen Finanzdirektors entschlossen mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass das Land grundsätzlich Zusagen einhalte (allein schon auf Basis der
Verwendungszusage des damaligen politischen Referenten) und schließlich auch
Vorteile generiere, was eine „zusätzliche Garantie“ darstelle. Auch ein weiteres
Schreiben der MA IV an das Land Tirol, ob es nicht möglich sei, im Sinne der
Empfehlung der Kontrollabteilung eine vertragliche Regelung zwischen Stadt und
Land zu treffen, sei unter Hinweis auf den Regierungsbeschluss so beantwortet
worden, dass eine zusätzliche vertragliche Regelung vom Land abgelehnt wird.
Auch wenn das Land Tirol eine vertragliche Regelung ablehnt, wurde seitens der
MA IV der von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlung, weiterhin auf
eine vertragliche Absicherung zu drängen, nachweislich entsprochen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die im Rahmen der Gruppenbesteuerung im IKB AG-Konzern für den Bereich
des so genannten steuerlichen Querverbundes IKB tatsächlich erzielten (Körperschaft-)Steuervorteile fließen den Aktionären Stadt Innsbruck und TIWAG im Wege von Vorzugsdividenden zu. Bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurde von der IKB AG an ihre Aktionäre Stadt und TIWAG unter
dem Titel „Vorzugsdividende Regionalbahn“ ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 3.902.909,56 ausbezahlt. Die Kontrollabteilung führte im Zuge ihrer Prüfung
auch eine Verifizierung dieser für die Jahre 2008 bis 2012 von der IKB AG errechneten Vorzugsdividenden durch. Ohne seinerzeit auf die exakten Berechnungsdetails näher einzugehen, hielt die Kontrollabteilung im Ergebnis fest, dass die von
der IKB AG angestellten Kalkulationen für sie vollständig nachvollziehbar waren.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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