Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.26

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Fundierung

Die Fund ierung des Parkhauses beruht im Wesentlichen auf drei Streifenfundamenten und zusätzlichen Einzelfundamenten sowie einer Fundamentplatte im Bereich der Mietwagenbüros. Um die Fundierungsarbeiten in der grundwasserfreien Zeit ohne aufwendiger Wasserhaltung
durchzuführen, wurden diese im Zeitraum Herbst bis Anfang Winter
durchgeführt. Die zeitliche Festlegung hatte sich auch hinsichtlich der
passagierintensiven Winter- und Frühjahrsmonate als notwendig erwiesen, um den Bauplatz für den Wintercharterverkehr als provisorischen
Parkplatz zur Verfügung stellen zu können.
Ein im Bereich der Parkhauserweiterung quer von Nordwest nach Südost verlaufender Bestandskanal sollte ursprünglich in den unterirdischen Bereich des am Parkhaus entlangführenden Fürstenweges verlegt werden . Hiervon wurde jedoch im weiteren zeitlichen Verlauf Abstand genommen und der Kanal unter dem Parkhaus belassen. Um
Setzungen und Schäden am Kanal zu vermeiden, wurden die Streifenfundamente im Bereich des Kanals unterfangen .

Tragende Konstruktion
und Fassadenausbildung

Die Geschoßdecken des Parkhauses wurden in Spannbeton, die übrigen tragenden Bauteile in Stahlbeton ausgeführt. Die Fassade wurde
analog zur bestehenden Fassade mittels Metallgewebe ausgebildet.
Hierfür wurde u.a. die bestehende Westfassade der 1. Baustufe demontiert und nach Fertigstellung der tragenden Struktur des Erweiterungsbaues an der Südfassade wieder befestigt.

Tankstellen für
Elektrofahrzeuge

Das Parkhaus verfügte zum
E-Tankstellen für Elektrofahrzeuge.

Prüfungszeitpunkt

über

sechs

4.4 Ausschreibung und Vergabe
...............................................................................................-...................................................................................... .
Sektorenauftraggeber

Die Tiraler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. besorgt entsprechend
§ 172 BVergG 2006 Sektorentätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Bereitstellung von
Flughäfen, Häfen und anderen Verkehrseinrichtungen für Beförderungsunternehmen im Luft-, See- oder Binnenschiffsverkehr. Sie befindet sich zu 51 % im Eigentum der IKB AG sowie zu jeweils 24,5 % im
Eigentum des Landes Tiral und der Stadtgemeinde Innsbruck, sodass
sie gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 iVm § 165 BVergG 2006 als Sektorenauftraggeber anzusehen ist und somit den entsprechenden rechtlichen
Regelungen des BVergG 2006 unterliegt.

Interne
Vergaberichtlinien

In Bezug auf die Zuständigkeit und Befugnis zur Vergabe von Aufträgen wurden die seit dem 01.04.1 999 geltenden internen Vergaberichtlinien in der AR-Sitzung vom 07.12.2005 außer Kraft gesetzt und die
Zuständigkeiten der einzelnen Organe neu festgelegt. Eine letztmalige
Anpassung der Regelungen erfolgte im Dezember 2006.
Die Geschäftsführung der TFG ist demgemäß zur eigenständigen
Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ermächtigt,
wenn die Subschwellenwerte für Direktvergaben (ohne Aufruf zum
Wettbewerb) gemäß BVergG 2006 sowie gemäß geltender Schwellenwertverardnung (letztmalige Änderung mit BGBI. II Nr. 250/2016) nicht
überschritten werden .

ZI. KA-11340/20 16

Bericht des gemeinde rätlichen Kontrollausschusses

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