Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.88
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Unter der Annahme eines verrechneten Stundensatzes in Höhe des vom Land
Tirol gewährten Stundensatzes von netto € 15,77 pro Stunde, belaufen sich die
Personalkosten der Schulhelfer für die Nachmittagsbetreuung (120 Wochenstunden x 38,7 Schulwochen x € 15,77) auf insgesamt rd. € 73,2 Tsd. und hat diesen
Aufwand die Stadt Innsbruck (bisher) zur Gänze übernommen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, künftig Schulhelfer ausschließlich zur
Unterstützung von Kindern mit Behinderung während der Unterrichtszeit zu verwenden und für die Betreuung behinderter Kinder im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung im Bedarfsfall ausnahmslos Freizeitpädagogen anzustellen
und abzurechnen. Dadurch wäre es möglich, für diese Personalkosten im Rahmen
der Abgangsdeckungsrichtlinie des Landes Tirol eine Förderung (50 % des sich errechnenden Abganges) zu lukrieren.
Dazu versicherte die MA V in ihrer Stellungnahme, künftig SchulhelferInnen ausschließlich im Unterrichtsteil zu verwenden. Flankierend dazu fanden damals „Gespräche über die Verwendung von FreizeitpädagogInnen im Freizeitteil der Nachmittagsbetreuung zwischen dem Referat Schulverwaltung und der Schulleitung
bzw. der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung statt“.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2015 wurde der Kontrollabteilung belegmäßig
nachgewiesen, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 jenen SchulhelferInnen, die in
der Nachmittagsbetreuung eingesetzt worden sind bzw. werden, eine Mehrleistungsvergütung gewährt worden ist. In weiterer Folge werde dem Land Tirol am
Ende des Schuljahres 2015/2016 der dadurch entstandene Personalaufwand
(Mehrleistungsvergütungen) bekannt gegeben und über die Abgangsdeckung bzw.
Anschubfinanzierung (Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG) abgerechnet.
Als Nachweis über die getroffene Veranlassung hat der Leiter des Amtes für Schule und Bildung der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2016 die
dem Land Tirol am Ende des Schuljahres 2015/2016 übermittelte Abrechnung der
Personalkosten (inkl. Mehrleistungsvergütungen) zukommen lassen. Daraus war
ersichtlich, dass die gegenständlichen Personalkosten der Stadt Innsbruck vom
Land Tirol angerechnet worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
3.2 Follow up – Einschau 2015 / Bereich Unternehmungen und
sonstige Rechtsträger
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)
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Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als
Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde
für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal € 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung der Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e).
Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigmachung einer ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemei-
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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