Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.89

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
ner, die restlichen 40 % nach Erfüllung einer allgemeinen und zweier technischer
Auflagen vorgesehen. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die dargestellte Förderung noch nicht ausbezahlt bzw. konnte diese aufgrund der Nichterfüllung von
Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfolgen.
Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung, dass durch die Vorlage eines Gutachtens eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros der Nachweis
über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase
bzw. deren Abschluss zu erbringen war. Dieser Nachweis konnte auch in Form der
Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen Behörde
eingebracht worden, allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen.
Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung
sollte frühestens Ende 2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt. Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die
Auszahlung der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt
offene Kollaudierung empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich mit dem Fördergeber über eine alternative Auflagenerfüllung zu verhandeln. Letztlich erinnerte die
Kontrollabteilung auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfallen.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, dass das Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei
der zuständigen Behörde eingereicht worden wäre, jedoch trotz mehrfacher Urgenz eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt sei.
Im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung konnte im September des Jahres
2011 durch Vorlage eines Gutachtens über die Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ zur – nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung eine teilweise Förderauszahlung im Ausmaß von € 167.811,00 erreicht werden. Zur Auszahlung der
restlichen Fördermittel in Höhe von € 34.458,00 wurde darüber informiert, dass
diese von der behördlichen Löschung zweier in der Realität nicht mehr existierender Wasserrechte im Wasserbuch abhängig wäre. Die dafür notwendige(n) Einigung(en) über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der zuständigen Behörden „hängen“. Bei der Wasserfassung der Kraftwerksanlage Rauch 2 standen sich widersprechende Bescheide
der Wasserrechtsbehörde und des Bundesdenkmalamtes gegenüber. Hinsichtlich
der letztmaligen Vorkehrungen zur Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG) fehlte die
Einigung zwischen der Landesstraßenverwaltung, der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Wasserrechtsbehörde. Auch die nach wie vor nicht erfolgte Kollaudierung hänge lt. dem zuständigen Verfahrensleiter ebenfalls von der Realisierung der letztmaligen Vorkehrungen für diese beiden Anlagen ab. Konkrete (bauliche) Umsetzungsmaßnahmen wurden von der Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH für die Jahre 2015 bzw. 2016 angekündigt.
Gemäß Information der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH sei Ende
des Jahres 2015 hinsichtlich der widersprüchlichen Denkmal- und Wasserrechtsbescheide betreffend die Wehranlage Rauch 2 eine konsensuale Lösung zwischen
den beiden Behörden gefunden worden. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen
wurden im Jahr 2016 umgesetzt. Die Anzeige der Umsetzung dieser letztmaligen
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

36