Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.148

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 43.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCK

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.05.2020

Belegkontrollen IV. Quartal 2019, Weiterleitung FAG-Mittel; Zahl GfGR/130/2020;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 08.05.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FPÖ hat am 08.05.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:

Im "Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck IV. Quartal 2019", ZI. KA 00729/2020, wurde festgestellt, dass die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, mit dem Buchungstext "FAG § 23 Abs. 2
FAG 2017" behob, durch die € 1.392.000,-- an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) zur Auszahlung gelangt sein sollen.
Gemäß § 23 Abs. 2 FAG gewährt der Bund den Gemeinden alljährlich eine Finanzzuweisung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei wird jeweils ein bestimmter
Anteil bis spätestens 31.07. und der restliche Betrag bis spätestens 20.12. ausbezahlt. Im
Wortlaut heißt die Bestimmung:
"Der Bund gewährt den Gemeinden für Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien eine
Finanzzuweisung im Ausmaß von € 16.500.000,-- jährlich und 0,034 % des Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel (§ 10 Abs. 1) des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum Oktober des jeweiligen Jahres. Diese Finanzzuweisung ist
auf die Landeshauptstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern mit solchen Linien wie folgt
aufzuteilen: Wien 64,7%, Graz 11,1 %, Innsbruck 8,7%, Linz 8,1 %, Salzburg 7,4 %. Von
dieser Finanzzuweisung sind den Gemeinden € 16.000.000,-- bis spätestens 31. Juli eines
jeden Jahres und die weiteren Beträge bis spätestens 20. Dezember eines jeden Jahres zu
überweisen. Die anspruchsberechtigten Gemeinden haben dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis 31. Mai des Folgejahres über die Verwendung dieser Finanzzuweisung zu
berichten."
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Ende November 2019 war die 1. Tranche für
2019 über € 1.392.000,-- am 13.11.2019 von der Stadt vereinnahmt worden. Gemäß ÖPNV-

m Landeshauptstadt Innsbruck , Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

.

W Tiroler Sparkasse Bank AG BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe