Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.149
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Vertrag verpflichtete sich die Stadt dazu, die ihr vom Bund zur Förderung des ÖPNV zufließenden Mittel als Gesellschafterzuschuss an die IVB weiterzuleiten. Andererseits wurden
am 08.08.2020 € 2,43 Mio. an die IVB weitergeleitet (Abrechnung der 2. Tranche der FAGMittel 2018).
Im Hinblick auf die Vereinnahmungs- und Weiterleitungsbuchungen war das beachtliche
zeitliche Auseinanderklaffen zwischen Vereinnahmung und Geldmittelweiterleitung an die
IVB auffällig. Auch war ein buchhalterischer Verzögerungseffekt insofern festzustellen, als
die 2. Tranche 2018 von der Stadt zwar im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt worden, eine
Geldmittelweiterleitung aber erst mit deutlicher Verzögerung am 08.08.2019 zu Lasten des
Haushaltsjahres 2019 erfolgt ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, in diesem
Bereich allfällige Verbesserungsmöglichkeiten insofern zu prüfen, als die vom Bund erhaltenen Geldmittel möglichst unverzüglich an die IVB weitergereicht werden sollten. Im Optimalfall wäre auch die von der Stadt im Dezember vereinnahmte 2. Tranche der FAG -Mittel noch
im jeweiligen Haushaltsjahr an die IVB weiterzuleiten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft die aufgezeigte terminliche Weiterleitungsproblematik aus seiner Sicht. Die Kontrollabteilung prüfte auch die Geldmittelvereinnahmungen und -weiterleitungen der vergangenen Jahre, wobei festgestellt wurde, dass mutmaßlich die 1. Tranche 2017
(€ 1.392.000,--) bislang nicht an die IVB weitergeleitet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl
dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (nachträgliche) Weiterleitung des offenen Betrages an die IVB vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der Fachdienststelle angemerkt, dass ihr die fehlende
Weiterleitung von FAG-Mitteln seit dem vergangenen Jahr bekannt sei. Zur Korrektur wurde
angekündigt, dies im heurigen Jahr im Wege eines Nachtragskredites zu bereinigen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:
Warum wurde die 1. Tranche der Zuwendung nach § 23 Abs. 2 FAG für das
Jahr 2017 nicht an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) weitergeleitet?
Antwort:
Die Weiterleitung der Finanzzuweisungen des Bundes wird in Absprache mit
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) durchgeführt. Durch personelle Änderungen im Referat (Nachfolge auf Grund von
Pensionierungen) und die Einführung eines neuen Rechnungssystems erfolgte die Weiterleitung der Finanzzuweisung 2015 erst im Jahr 2016 und die
der Finanzzuweisung 2016 im Jahr 2017 im Rahmen der gesamten Transferzahlungen an die IVB. Dabei wurde übersehen, dass die 1. Tranche der Finanzzuweisung 2017 nicht weitergeleitet wurde.
Frage 2:
Wurde seitens der IVB der ausstehende Geldbetrag eingefordert bzw. sich zumindest über ihn erkundigt? Falls ja, wann? Falls nein, warum erfolgte das nicht?
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