Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.150

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
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Antwort:

Durch die regelmäßige Abgleichung der Zahlungen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) hat die IVB das Fehlen der
Überweisung dieser Tranche angemerkt, was jedoch von der Fachabteilung
auf die jahresübergreifende Einnahme und Auszahlung dieser Mittel im
Rahmen der gesamten Zahlungen an die Gesellschaft zurückgeführt wurde.
Erst bei einer internen Aufrollung des Zahlungsverkehrs im Jahr 2019 wurde
das Fehlen der Weiterleitung dieser Tranche von der Fachabteilung festgestellt.

Frage 3:

Welcher Verwendung wurden die einbehaltenen Mittel in Höhe von € 1,392 Mio. in
weiterer Folge durch die Stadt zugeführt bzw. wie wurde der Betrag buchhalterisch verbucht?

Antwort:

Die Finanzzuweisung des Bundes wird auf dem Ansatz/Fonds 943000 (Zuschüsse nach dem FAG) und dem Sachkonto 870100 (KTZ Bund FAG §23 2)
verbucht. Die Weiterleitung erfolgt im Ansatz/Fonds 875000 (Ibk. Verkehrsb.
GmbH) und dem Sachkonto 775200 (KTZ UN {GA}).

Frage 4:

Warum muss zur "Korrektur" der fehlenden Weiterleitung ein Nachtragskredit aufgenommen werden?

Antwort:

Da dieser Betrag nicht im Budget der HHSt. 1/875000-775200 des Jahres 2020 vorgesehen war, musste für dessen Überschreitung der Nachtragskredit angesucht und genehmigt werden, damit die nachträgliche Weiterleitung der Zuweisung erfolgen konnte.

Frage 5:

Wenn im Anhörungsverfahren von der Fachdienststelle angemerkt wurde, dass ihr
"die fehlende Weiterleitung von FAG-Mitteln seit dem vergangenen Jahr" bekannt
sei, warum wird die Korrektur dann erst 2020 vorgenommen?

Antwort:

Da zwischen dem Ergebnis der Aufrollung der Zahlungen an die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und dem Buchungsschluss
des Rechnungsjahres 2019 keine Sitzung des Gemeinderats mehr stattfand,
war der Nachtragskredit im Jahr 2020 erforderlich.

Frage 6:

Welche Gründe stehen generell einer zeitnahen Weiterleitung (etwa innerhalb von
14 Tagen oder einem Monat nach Erhalt) der vereinnahmten ÖPNV-Förderung
entgegen?

Antwort:

Die Zahlungen der Stadtgemeinde an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) werden zwischen der Fachabteilung und der
Buchhaltung der IVB akkordiert und nach Finanzbedarf bei der Gesellschaft
und vorhandener Liquidität bei der Stadt durchgeführt.

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