Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.215
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Sehr Herr Bürgermeister Georg Willi,
sehr geehrter Herr Magistratsdirektor Dr. Herbert Kotier,
Wie uns von der Gemeinderatskanzlei freundlich mitgeteilt wurde, ist die Einbringung
des Dringlichen Antrages bzgl. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Ap ril 2020 zu Tagesordnungspunkt 51) - Antr ä ge des Stadtsenats-
Neubau Management Center Innsbruck ( MCI ), Vergleichsabschluss Innsbrucker Im mobilien GmbH & Co KG ( HG) und Habeier & Kirchweger Architekten ZT GmbH ( vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat am 29.04.2020 ) wird aufgrund eines Ab stimmungsvorganges, welcher den rechtlichen Vorschriften der Stadt Innsbruck bzw .
Landes Tirol widersprochen hat, aufgehoben
gemäß § 21 Abs. 3 GOGR nicht zul ä ssig.
( §21 Abs. 3 GOGR Antr äge auf Abänderung bereits gefasster Beschlüsse des Gemein derates oder auf Auflösung des Gemeinderates kö nnen einer dringenden Behandlung
nicht zugefü hrt werden ).
Einwand/ Beschwerde
Im bereits eingebrachten dringlichen Antrag des Gerechten Innsbruck wird keine inhaltliche Abänderung des Beschlusses ( z. Bsp. H öhe der Vergleichszahlungen etc.)
beantragt, sondern die Aufhebung des Beschlusses an sich, aufgrund eines Abstimmungsvorganges, welcher den rechtlichen Vorschriften der Stadt Innsbruck bzw. Landes Tirol widersprochen hat.
Die Begrifflichkeiten Änderung und Aufhebung sind daher aus der Sicht des Gerechten Innsbruck eindeutig rechtlich zu unterscheiden, zumal unser eingebrachter
dringlicher Antrag i n keinster Weise dem rechtlichen Charakter von Abänderungsanträ gen gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadt Innsbruck entspricht.
Dass der dringliche Antrag des Gerechten Innsbruck nicht aus rechtlichen, sondern
aus politischen Gr ünden nicht zugelassen werden soll, um eine m ögliche öffentliche
Diskussion über den fragw ürdigen Abstimmungsvorgang ( GR -Sitzung, am 30. April
2020) verhindern zu wollen, steht daher im Raum. Die m öglichen politischen bzw.
politisch taktischen Motive ergeben sich eventuell aus der zwingenden Tagesordnung
der kommenden Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2020, wie man aufgrund der prek ä ren Finanzlage der Stadt Innsbruck vermuten kann.