Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.38
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keine Verpflichtung und wir können es hier
im Gemeinderat anbringen.
Es ist in Ordnung, dass alle 40 Gemeinderäte wissen, dass Mängel vorherrschen. Bei
den 14 Subventionsanträgen für den Bereich "Unterricht und Bildung" gibt es wieder
zwei: Beim Punkt 10 - Verein Beziehungsweise Lernen - ist es so, dass die Unterschriften fehlen und das Datenschutzblatt
nicht unterschrieben wurde. Beim Punkt 11
- Universität Innsbruck, Dr. Silvia Prock - ist
es genauso. So etwas darf nicht vorkommen.
Ich glaube nicht, dass Regierungsmitglieder
Akten vorlegen, die nicht unterschrieben
sind. Wenn diese Formalien nicht eingehalten werden, muss die für den Ausschuss
Zuständige zum Amt sagen, dass darauf
geschaut werden soll. Ansonsten muss der
Antrag zurückgewiesen werden, so leid es
mir tut. Nur wenn ein Fehler aufgezeigt wird,
kann daraus gelernt werden. Dann merken
sich die MitarbeiterInnen das auch.
Es geht hier ja um Geld, da kann man nicht
schlampig sein. Wenn jemand € 10.000,-haben will, soll das auch passen. Ich kann
auch nicht zur Bank gehen, ein Konto eröffnen, aber nicht unterschreiben, denn dann
hafte ich nicht dafür. Es geht hier vor allem
auch um die Datenschutzerklärung. Da
diese nicht unterschrieben ist, stellt sich die
Frage, ob wir in diesem Raum überhaupt
Namen nennen dürfen oder der Name am
Antrag stehen darf.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Ich möchte den Magistratsdirektor bitten, dieses Thema bei einer der
nächsten AbteilungsleiterInnenbesprechungen anzusprechen und zu ersuchen, dass
die Regelungen der Subventionsordnung
möglichst genau eingehalten werden.
Seitens der FPÖ wird darauf hingewiesen,
dass die vorgelegten Subventionsanträge
teilweise unvollständig ausgefüllt sind und
Beilagen fehlen. Die Dienststellen werden
daher aufgefordert, auf Vollständigkeit der
Akten zu achten, andernfalls über diese
nicht abgestimmt werden kann.
Magistratsdirektor Dr. Köfler wird ersucht,
im Rahmen der Abteilungsleitersitzung hierüber zu informieren.
GR-Sitzung 20.05.2020
Zu Punkt 19.2.6:
Katholischer Familienverband,
Jahressubvention
GR Onay: Ich möchte zuerst etwas vorwegschicken. Es ist mir sehr wichtig, dass das
hier erwähnt wird. Ich selbst gehöre zur
zweitgrößten Religionsgemeinschaft in
Österreich, die sehr oft nicht erwähnt wird,
wenn es um Religion und Spiritualität geht -,
das sind die Menschen ohne Religionsbekenntnis.
Ich habe aber Respekt vor allen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften, da mir Spiritualität sehr wichtig ist.
Solange diese Religionsgemeinschaften
Gutes tun und Gutes bewirken, ist es ihre
Selbstbestimmung und das sollte beachtet
werden.
Nun aber zu diesem Fall. Ich habe auf der
Homepage des Katholischen Familienverbandes recherchiert und ein paar Dinge gelesen. Es wird auf dieser Homepage aktiv
zur Diskriminierung von Menschengruppen
aufgerufen. Ganz klar wird homosexuellen
Paaren zugeschrieben, dass sie keine Familie sind. Ich zitiere:
"Es gibt erhebliche Lebensunterschiede zwischen homosexuellen und heterosexuellen
Paaren. Statistisch gesehen ist die Promiskuität bei homosexuell lebenden Männern
wesentlich höher als in der üblichen VaterMutter-Beziehung. Das wirkt sich destruktiv
auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern
aus."
Das heißt auf Deutsch: Schwule Männer
"vögeln" sich durch die Weltgeschichte und
das wirkt sich destruktiv auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern aus.
Dann das nächste Zitat:
"Für die lesbisch lebende Frau ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das
Männliche in der Nähebeziehung nicht haben will und haben kann. Dies wirkt sich erschwerend und hemmend auf die männliche
Identitätsentwicklung von Jungen aus."
Das heißt, dass alle Lesben MännerhasserInnen sind. Es wird behauptet, dass homosexuelle Paare auf keinen Fall Kinder adoptieren können, da sie nicht fähig sind, eine
Familie zu bilden. Das Recht des Kindes auf
Familie wird dem Kind geraubt usw.