Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.112
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(zu Punkt 40.6)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.04.2019
Stadt Innsbruck, Feiertagsregelung Karfreitag; Zahl GfGR/50/2019;
ANFRAGE von GR Kunst (FPÖ) vom 28.03.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kunst hat am 28.03.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die "Tiroler Tageszeitung" berichtete am 04.03.2019 unter dem Titel "Karfreitag – Innsbruck gibt
evangelischen Bediensteten frei" wie folgt: "Nach Mödling und Eisenstadt will auch die Tiroler
Landeshauptstadt Innsbruck von der Karfreitags-Regelung der Bundesregierung abweichen. Die
städtischen Mitarbeiter evangelischen Glaubens würden "fünf Stunden Sonderurlaub" erhalten,
sagte der grüne Bürgermeister Georg Willi […]. "Das ist gerechtfertigt", meinte Willi. Damit werde
die bisherige Regelung respektiert. Sonderurlaub für alle 1.600 Beschäftigten im Magistrat sei
hingegen nicht administrierbar, so der Bürgermeister."
In diesem Zusammenhang wird Herr Bürgermeister um Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:
Wie viele MitarbeiterInnen der Landeshauptstadt Innsbruck sollen 2019 in den Genuss des angeführten Sonderurlaubs im Ausmaß von fünf Stunden kommen?
Antwort:
Die 1.668 Mitarbeitenden der Stadt Innsbruck haben am Freitag, 19.04.2019
dienstfrei, sofern sie an diesem Tag überhaupt Dienst haben (pädagogische
Betriebe sind in den Ferien weitestgehend geschlossen, ebenso das Tiroler
Landestheater Innsbruck). Die Dienstbefreiung ist unabhängig vom religiösen Bekenntnis der Mitarbeitenden.