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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.113

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
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Frage 2:

Welche Kosten entstehen der Stadt durch die Gewährung des angeführten Sonderurlaubs?

Antwort:

Der Stadt Innsbruck entstehen dadurch primär keine zusätzlichen Mehrkosten, da eventuell dienstverrichtende Mitarbeitende dies mit Zeitausgleich abgegolten bekommen.

Frage 3:

Soll der Sonderurlaub nur den Angehörigen evangelischen Glaubens A.B. und
H.B. zukommen oder auch anderen Personen protestantischen oder altkatholischen Glaubens?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Falls der Sonderurlaub nur Angehörigen evangelischen Glaubens A.B. und H.B.
zuerkannt werden soll, welche Begründung liegt dem zugrunde und ist darin keine
Diskriminierung zu erblicken?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Wie ist die medial publizierte Aussage des Hm. Bürgermeisters, Zitat:" Das ist gerechtfertigt", vor dem Hintergrund des einschlägigen Urteils der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der bundesrechtlichen Vorschriften zu argumentieren?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

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50 min