Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.152

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Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

25. A,ra 2019

(zu Punkt 41.5)

GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz

Geschäftsstelle für Gem~nderat und Stadtsenat

GfG,Q/ ~(() (-ZOii ·i

Innsbruck, am 25.04.2019
Anfrage
betreffend die derzeitige Personalsituation in den städtischen Kindergärten

Die Landeshauptstadt Innsbruck betreibt städtische Kindergärten, in welchen Pädagoginnen/
Pädagogen und Assistentinnen/ Assistenten zur Betreuung der Kinder eingesetzt werden. Im
Dienstbetrieb dieser Einrichtungen kommt es nach Aussagen von betroffenen
Mitarbeiterinnen zu diver
Aufgrund genannter Umstände wird um die Beantwortung nachstehender Fragen ersucht:
1. Ist es richtig, dass sog. ,,Springerinnen"/ ,,Springer" über die Mittagszeit einen
Wechsel des Dienst- bzw. Einsatzortes (,,Ort" wird hierbei als Postadresse, nicht als
Postleitzahl oder räumliche Verlegung innerhalb eines Gebäudes oder
Gebäudegruppe verstanden) vornehmen müssen? Falls ja, wie viele Personen waren
davon 2017 und 2018 - bitte jeweils unter Angabe der Zahl der Tage, an denen eine
solche Standortverlegung vorgenommen werden musste - betroffen?
2. Ist es richtig, dass im Fall des in Frage 1 angeführten Personenkreises die Zeit der
Überstellung (Reisezeit) nicht in die jeweils zu leistende Tagesarbeitszeit
eingerechnet wurde/ wird , der Standortwechsel also in der Freizeit vorgenommen
werden musste?
3. Ist es richtig , dass zumindest in einem Teil der städtischen Betreuungseinrichtungen
für noch nicht schulpflichtige Kinder die Praxis vertreten wird, dass auch Angehörige
des Assistenzdienstes Kindergruppen mit einer Anzahl von bis zu 20 Kindern leiten
dürfen/ müssen, wenn und solange eine pädagogische Fachkraft in der jeweiligen
Betreuungseinrichtung physisch präsent ist?
4. Welche Art der Ausbildung und welche Ausbildungsdauer ist für Angehörige des
Assistenzdienstes
vorgesehen
bzw.
im
Rahmen
derzeit
bestehender
Dienstverhältnisse als Mindesterfordernis angesehen bzw. akzeptiert worden?
5. In wie vielen städtischen Betreuungseinrichtungen leitet die mit der Leitung der
jeweiligen Einrichtung betraute Person gleichzeitig auch eine Kindergruppe? In wie
vielen Einrichtungen ist dies nicht der Fall?
6. Ist es richtig, dass pädagogische Fachkräfte zur Vorbereitung ein Teil der Dienstzeit
zur
Verfügung
steht,
~ ährend
Angehörige
des
Assistenzdienstes
Wochenvorbereitungen in der Freizeit erstellen müssen?

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