Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.157
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
l
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1
(zu Punkt 41.7)
25. April 2019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Crf GR/ ~ l I 2°~~
Bürgermeister der Stadt Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Innsbruck, 25. April 2019
A nbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK mit einem herzlichen „GRÜSS GOTT" folgende Anfrage
,,Provokation GRÜSS GÖTTIN - Wer übernimmt die Kosten"
an den Bürgermeister der Stadt Innsbruck zu stellen!
D ie Schrifttafel mit dem maschinell gefertigten Schriftzug „GRÜSS GÖTTIN" soll lt.
Medienberichten beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte aufgestellt werden. Für die Aufstellung der Schrifttafel, welche sich vermeintlich im Eigentum von Frau Beiler befindet, ist daher einzig und allein aus der Sicht des Gerechten Innsbruck die Eigentümerin verantwortlich, ebenso wie sie die Kosten für die Aufstellung der Schrifttafel zu
tragen hat. Im Falle von Vandalismus hat aus Sicht des Gerechten Innsbruck auch die
Eigentümerin der Schrifttafel für die Kosten aufzukommen etc.
Letztendlich stellt sich die Frage, ob die Aufstellung der Schrifttafel mit provokativen
Schriftzug „GRÜSS GÖTTIN eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerinnen darstellen,
und somit eventuell sogar ein Verkehrssicherheitsrisiko darstellen könnte!
ANFRAGE
1. Ist es richtig, dass Frau Beiler die Eigentümerin der Schrifttafel „GRÜSS GÖTTIN" ist?
2. W enn ja, warum und seit wann hat die Stadt Innsbruck diese Schrifttafel frü
Frau Beiler eingelagert?