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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.158

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3. W urden für die Einlagerung der Schrifttafel „GRÜSS GÖTTIN" in den Kellerräumen der IVB etc. Mietgebühren verrechnet?

4. W enn ja, in welcher Höhe?
5. W enn nein, warum nicht?
6. W er stellt den Schriftzug „GRÜSS GÖTTIN" beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte
auf?
7. W ie hoch sind die Kosten für die Aufstellung der Schrifttafel „GRÜSS GÖTTIN"
bzw. wer ist Rechnungsempfänger für die Kosten der Aufstellung der Schrifttafel?
8. W er übernimmt im Falle von Vandalismus die Kosten für die Reinigung, Reparatur etc.?

9. D ie Aufstellung der Schrifttafel im Kreisverkehr Innsbruck Mitte kann eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerlnnen darstellen. Wurde selbiges bei der Beschlussfassung durch den lnnsbrucker berücksichtigt bzw. gibt es ein Gutachten etc. der Polizei, welches ein mögliches Ablenkungsrisiko der Schrifttafel für
die Verkehrsteilnehmmerlnnen berücksichtigt?

10. W enn nein, warum nicht?
11. Für welchen Zeitraum ist die Aufstellung der Schrifttafel „GRÜSS GÖTTIN" geplant?
12. G ibt es einen Vertrag, eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und der Eigentümerin der Schrifttafel „GRÜSS GÖTTIN", Frau Ursula Seiler.
13. W enn ja, ist dieser Vertrag, diese Vereinbarung für die Gemeinderätinnen
einsichtlich, und wenn ja, wo?
14. W enn nein, warum nicht?
15. W elche Religionsgemeinschaften in Bezug auf deren Mitglieder soll der
Schriftzug „GRÜSS GÖTTIN" gezielt ansprechen?