Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.20
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Sie sehen, dass meine Zeit aus der "Aktuellen Stunde" abläuft. Aus Sicht der SeniorInnen gäbe es noch sehr viel, was man bei einer fairen und nachhaltigen Stadtplanung
berücksichtigen müsste. Zum Abschluss
möchte ich sagen, dass fair und nachhaltig
aber auch heißt, dass die Stadtplanung behutsam vorgeht. Wenn möglich auf das Bestehende aufbaut und vor allem keinen
Schuldenberg für künftige Generationen
produziert.
GR Mag. Anzengruber, Bsc: Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung
einer Stadt und mit ihren räumlichen und
sozialen Strukturen. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte - im Idealfall
unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange - mit dem Ziel der Konfliktminimierung.
Die Grundlagen und Instrumente unserer
Stadtplanung sind ganz klar das örtliche
Raumordnungskonzept, der Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne, Studien und
Konzepte, Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Wettbewerbe, Projektentwicklungen
und kooperative Planungsverfahren. Das ist
Stadtplanung bei uns.
Jetzt kommt der Aspekt fair und nachhaltig
ins Spiel. GR Mag. Krackl hat gesagt, dass
man leider immer wieder hört, dass Innsbrucker Familien, die für ihre Kinder und Nachkommen das Haus sanieren, umbauen, den
Dachboden ausbauen, Balkone verdichten
oder abreißen und neu aufbauen wollen,
durch langwierige Verfahren und somit entstandenen Kosten des Öfteren gescheitert
sind.
Schlussendlich ziehen sie auf die Umlandgemeinden, verkaufen an InvestorInnen und
diese/r baut dann, wie man hört, innerhalb
kürzester Zeit. Das führt zu einem Verkauf
an SpekulantInnen aus dem Ausland.
Was erzielen wir damit? Spekulation, Leerstände und keinen leistbaren Wohnraum.
Die Tradition und Kultur sowie das Sozialgefüge in der Stadt Innsbruck gehen damit
leider verloren.
Das ist nicht nachhaltig, liebe KollegInnen.
Natürlich brauchen wir InvestorInnen, aber
nur dort, wo es dafür entsprechend vorgesehen ist; dort, wo es entsprechende Dich-
GR-Sitzung 25.04.2019
ten laut Örtlichem Raumordnungskonzept (ÖROKO) gibt und dies im Einklang mit
der Vertragsraumordnung steht.
Wie kommt es dazu, dass die Verfahren in
die Länge gezogen werden und oft scheitern? Meistens ist das dort der Fall, wo es
keine Bebauungspläne gibt. Zweitens in
Schutzzonen laut dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) und drittens bei
Bauvorhaben, die unter den Innsbrucker
Gestaltungsbeirat (IGB) fallen und bei Wettbewerben.
Genau dort haben wir ein großes Delta bzw.
einen Handlungsspielraum, der zu subjektiven und willkürlichen Interpretationen führen
kann - wie man hört - oft führt. Hier ist es
unsere Aufgabe einzuwirken und klare Regeln zu definieren. Das ÖROKO gibt zwar
die Richtung vor, aber eben mit großem
Handlungsspielraum aufgrund nicht definierter klarer Richtlinien und extremer Unsicherheit für die/den Bauwerber/in.
Im SOG z. B. hört man immer wieder, dass
das ein- und dasselbe Projekt über mehrere
Sitzungen verteilt von unterschiedlichen Besetzungen begutachtet wird und dadurch
unterschiedliche Meinungen gefasst werden.
Man hört auch, dass einige Projekte nach
erfolgtem Baubescheid einen Abbruchbescheid bekommen. Speziell bei Photovoltaik-Anlagen. Das ist nicht fair und dient
nicht der Konfliktminimierung.
Ein ähnliches Spiel haben wir auch beim
Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB). Nicht
ablehnen und hinauszögern, sondern den
BauwerberInnen mit klaren Vorgaben und
Rahmenbedingungen betreffend Baugröße,
Stil und Bedürfnisse und Möglichkeiten beraten.
Hier müssen wir und die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, unterstützen und gemeinsam entwickeln statt ablehnen.
Es gibt eine Bauberatung und Unterstützung bei uns. Wir haben einen sehr tollen
Informationsfolder betreffend Bauverfahren.
Was wir nicht haben und meiner Meinung
nach in der Stadt Innsbruck zur Konfliktvermeidung und für eine gesunde Entwicklung
benötigt wird, ist eine Unterstützung für alle
InnsbruckerInnen, die in der Stadt Innsbruck