Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.25
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GR Mayer: Grundsätzlich finde ich das gut,
aber in den Plänen ist eine Zufahrt zwischen dem Grundstück
und
eingezeichnet, die meines Wissens so nicht möglich sein wird.
, dem 1/5 des Grundstückes gehört, will hier keine Einfahrt. Aus
meiner Sicht ist folgende Frage aufgetaucht:
Weiß man, ob man hier überhaupt eine Zufahrt zustande bringt?
Grundstücken
Ausmaß von insgesamt
2.
Bei der Zufahrt über den Grund von
gibt es laut seiner Aussage auch
Probleme mit den Abständen. Wissen Sie
das?
Bgm. Willi: Es gibt mehrere Zufahrtsmöglichkeiten, die eine ist in Abstimmung mit
dem Unternehmen Huter & Söhne, wo es
Gespräche geben wird. Es gibt eine Zufahrtsvariante vom Südwesten her, die einen Eingriff bedeuten, aber prinzipiell möglich wäre.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich zu
einer Nachzahlung der Hälfte des Aufwertungsgewinnes (Differenz des nach
der Umwidmung angemessenen Verkehrswertes zum Kaufpreis gemäß
Punkt 2.). Sollte es zu einer höherwertigen Umwidmung der Grundstücke
KG Arzl als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommen.
Diese Nachzahlungsverpflichtung wird
auf die Dauer von 10 Jahren befristet
und beginnt mit allseitiger und beglaubigter Unterfertigung dieses Vertrages.
4.
Die Verkäufer übernehmen keine Gewähr für eine Kontaminationsfreiheit
des Kaufgegenstandes.
5.
Der Stadt Innsbruck ist bekannt, dass
die EigentümerInnen der nördlich an
den Kaufgegenstand anschließenden
Grundstücke ihre landwirtschaftliche
Bringung über die kaufgegenständlichen Liegenschaften durchführen und
wurde zu diesem Zweck ein ca. 3 Meter breiter Streifen freigehalten. Diese
außerbücherliche Dienstbarkeit wird
von der Stadt Innsbruck mitübernommen.
6.
Die Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes erfolgt durch Dr. Ursula
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.04.2019 (Seite 324) wird angenommen.
13.
I-RA/St371-0400/2018/WUR
Kleingartenanlage Schusterbergweg, Kauf Grundstücke in KG Arzl
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck kauft von
KG Arzl, bestehend aus den
GR-Sitzung 25.04.2019
Für die bereits als Kleingarten genutzte
Teilfläche von
wird ein Betrag von
pro m², für die Restfläche des Landschaftsschutzgebietes
Kalvarienberg ein Betrag von
pro
m² festgesetzt. Insgesamt errechnet
sich daher ein Kaufpreis von
3.
GR Mayer: Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, warum die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GmbH, zurückgetreten ist.
Beschluss (einstimmig):
im
Der Kaufpreis ist binnen 4 Wochen ab
Unterfertigung, frühestens jedoch mit
01.09.2019, auf das für diesen Verkauf
zu errichtende Treuhandkonto zu überweisen. Bis dahin stehen den Verkäufern die Pachteinnahmen aus dem bestehenden Pachtvertrag IRA/0055/2009/SCG in aliquoter Höhe
zu.
Wir bekommen aber mit den Ankauf 4/5 von
dem Weg, der als Zubringerweg für die
Landwirtschaft ausgewiesen ist. Ein anderer
Eigentümer besitzt noch 1/5. Was sich noch
entwickeln kann, ist derzeit offen.
Bgm. Willi: Die ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH ist zurückgetreten, da
sie erfahren hat, dass die Stadt Innsbruck
Interesse zeigt. Aus Sicht der Stadtentwicklung haben sie die Bedeutung für die Stadt
Innsbruck respektiert und den Ankauf dann
nicht mehr weiterverfolgt.
m².