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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.26

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- 326 -

Pernfuss, Rechtsanwältin in 6020 Innsbruck. Die damit verbundenen Kosten
in der Höhe von 0,5 % des Kaufpreises
zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen sowie die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Gebühren und
Steuern, ausgenommen der Immobilienertragsteuer, trägt die Stadt Innsbruck.
7.

14.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt die finanzielle Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes durchzuführen
und für die dafür erforderliche finanzielle Bedeckung Sorge zu tragen.
IV 4323/2019
Corporate Governance-Leitlinien,
ManagerInnen-Richtlinie

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.04.2019:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die
dem Akt als Anlage angeschlossenen
Richtlinien:
a) Corporate Governance-Leitlinien
b) ManagerInnen-Richtlinien.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt
Innsbruck, die Anwendung dieser Leitlinien auf geeignete Weise sicherzustellen bzw. auf deren Anwendung hinzuwirken.

GRin Mag.a Seidl: Wir würden gerne eine
getrennte Abstimmung zu den beiden Einzelteilen beantragen. Ist das möglich?
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ja, ich
denke, dass man das getrennt abstimmen
kann.
GR Mayer: Ist es, wie auch beim Land Tirol
so, dass diese Gehälter künftig offengelegt
werden? Das könnte mit dem Datenschutz
Probleme geben.
Bgm. Willi: Wir halten uns hier an die datenschutzrechtlichen und unter Umständen
auch an die Bestimmungen des Rechtes
von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie des Aktiengesetzes
(AG) und aller einschlägigen Gesetze.

GR-Sitzung 25.04.2019

GR Mayer: Beim Land Tirol sind die Gehälter von vornherein offengelegt und somit
kein Verstoß gegen den Datenschutz.
Bgm. Willi: Mir sind die Gehälter der ManagerInnen auf Landesebene nicht bekannt.
Ich kenne auch keine Veröffentlichung davon.
GRin Mag.a Seidl: Ich wollte nur kurz erklären, warum wir eine getrennte Abstimmung
wollen und ich gegen die ManagerInnenRichtlinie stimmen werde. Ich bin der Meinung, dass eine Begrenzung der Gehälter
eine Vermischung von privatrechtlichen
GmbH"s oder AG"s ist, die natürlich die besten Köpfe der besten Köpfe haben sollten.
Dadurch ist auch bei den Gehältern Verhandlungsspielraum notwendig. Die Vermischung mit dem Tiroler Bezüge Gesetz sehen wir in diesem Zusammenhang nicht.
Unserer Meinung nach müsste man, wenn
man will, dass die Gehälter begrenzt sind,
die Organisationen konsequenterweise wieder in die Stadt Innsbruck integrieren. Ich
glaube aber, dass das nicht in unserem
Sinne wäre.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.04.2019 (Seite 326), Punkte 1. a) sowie
2., wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.04.2019, Punkt 1. b) (Seite 326) wird angenommen.
15.

I-RA/St371-0400/2018/WUR
Stadt Innsbruck, Zustimmung zum
Optionsvertrag und Kaufvertrag
zwischen Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls und Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) sowie Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) über
den Erwerb einer Teilfläche des
Grundstückes 766/1, KG 81112
Igls, "Am Bichl 3"

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.