Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.24
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Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.04.2017:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.04.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B12/2, Pradl,
Bereich westlich der Prinz-Eugen-Straße
zwischen Kärntner Straße, Pembaurstraße
und Reichenauer Straße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. HA-B31, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au 10, 10a und 12
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HAB5 und Nr. HA-B5/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
17.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
18.
Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anfragen eingelangt sind.
MagIbk/15553/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B31, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 10, 10a und 12 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. HA-B5
und Nr. HA-B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Eine Stellungnahme betrifft nicht den gegenständlichen Planungsbereich, ist als
Ansuchen zu werten und wird im Zuge der
Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) bearbeitet. In
der zweiten Stellungnahme wurde darauf
hingewiesen, dass für die gegenständliche
Entwurfsbearbeitung noch etwas Zeit benötigt werde. In der Zwischenzeit erfolgte eine
Neuplanung. Diese bedarf aber keiner
Adaptierung des Bebauungsplanentwurfes.
Daher wird vorgeschlagen, diesen zu beschließen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 20.04.2017
19.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anträge eingelangt sind.
20.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderats
vom 23.03.2017
20.1
GfGR/33/2017
Smart Park Geräte, Verhandlungen hinsichtlich Weiterverwendung (GR Kritzinger)
GR Kritzinger: Wenn sich der Stadtsenat
damit befasst, hätte ich schon Wert darauf
gelegt, dass man mit der Technic Gerätebau GmbH, Ing. Daxböck, Kontakt aufnimmt, damit ein Angebot erstellt wird. Ich
würde anraten, dass das Angebot im finanziellen und organisatorischen Bereich berücksichtigt wird. Immerhin sind es etwa
12.000 Menschen, die mit ihrem Gerät "baden gegangen" sind.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.